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14.11.2014 14:47:23

DGAP-Zwischenmitteilung: Girindus AG

DGAP-IRE: Girindus AG i.L.: Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2014

Girindus AG i.L. / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

14.11.2014 14:47

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Girindus AG i.L.

Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2014 nach § 37x WpHG

1. Liquidationsverlauf

Seit dem 1. Februar 2013 befindet sich die Girindus AG i.L. in der Liquidation. Im Zuge dessen wurde auch die Liquidation der Tochtergesellschaft Girindus America Inc. eingeleitet, die inzwischen im Wesentlichen erfolgt ist.



Im Rahmen der bisherigen Abwicklung wurden intensive Bemühungen unternommen, die Patentrechte der Girindus-Gruppe auf dem Gebiet von Verfahren und Verfahrensschritten zur Herstellung von Oligonukleotiden in Flüssigphase zu verwerten. Die Patentrechte wurden national und international Unternehmen mit ausgewiesenem Bezug zu therapeutischen Oligonukleotiden zum Erwerb angeboten. Hieraus hat sich im Ergebnis keine konkrete Möglichkeit für eine Veräußerung der Patentrechte ergeben. Die Gesellschaft führt dies im Wesentlichen auf die Spezialität des Portfolios und noch nicht vorhandene Marktgegebenheiten für kommerzielle Oligonukleotide in größeren Produktmengen zurück. Es wurde deswegen zur Vermeidung weiterer erheblicher Kosten, die mit einer Fortführung des Portfolios verbunden sein würden, entschieden, das Portfolio nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die wenigen z. Zt. noch vorhandenen materiellen Gegenstände der Gesellschaft stehen vor der kurzfristigen Verwertung. Daraus werden keine für die Finanzlage der Gesellschaft wesentlichen Erlöse erwartet.

Die Gesellschaft hält eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung von aufgrund einer Mindestbesteuerung gezahlter Körperschaft- und Gewerbesteuer aus dem Jahr 2009 offen, vor dem Hintergrund, dass beim Bundesverfassungsgericht Verfahren zu der Frage anhängig sind, ob die Mindestbesteuerung verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist, wie z.B. bei einer Liquidation. Allerdings wird nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage innerhalb eines absehbaren Abwicklungsfensters gerechnet, so dass eventuelle Steuerrückerstattungen ggf. Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden würden. Sofern und insoweit im Rahmen einer Nachtragsliquidation eine Erstattung erfolgen sollte, wäre diese aus derzeitiger Sicht in voller Höhe des nach Abzug der Verwaltungskosten der Nachtragsliquidation verbleibenden Vermögens der Gesellschaft für eine Begleichung der dann noch vorhandenen Kreditverbindlichkeiten (am 31. Oktober 2014: 3,6 Millionen Euro) der Gesellschaft gegenüber den Solvay-Kreditgebern zu berücksichtigen.

Die Pensionszusagen der Gesellschaft konnten zum überwiegenden Teil zum Ende Oktober 2014 auf eine externe Pensionskasse übertragen werden. Der restliche Teil soll ebenfalls noch ausgelagert werden.

2. Vermögens- und Finanzlage

Liquidationsbedingt sind in dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober des Geschäftsjahres 2014 keine operativen Umsätze in der Girindus AG i.L. mehr angefallen (wie Vorjahresperiode 1. Februar bis 31. Oktober 2013).

Das Ergebnis der Girindus AG i.L vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) vom 1. Januar bis 31. Oktober 2014 betrug nach den für den Einzelabschluss maßgeblichen Bilanzierungsregeln des HGB minus 576 TEUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag ebenfalls bei minus 576 TEUR (Vorjahresperiode (Konzern): minus 1,2 Millionen Euro). Das Ergebnis resultiert insbesondere aus einer geschätzten Ausweitung des Liquidationshorizonts auf das erste Quartal 2015, wie bereits im Halbjahresbericht 2014 der Gesellschaft erläutert worden ist.

Die Zinsaufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 111 TEUR und beziehen sich auf die subordinierten Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber der Solvay-Gruppe.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft weist für die Berichtsperiode einen Verlust in Höhe von minus TEUR 687 aus, der im Wesentlichen auf dem antizipierten Aufwand für den verlängerten Liquidationshorizont und den nicht auszahlungswirksamen Zinsaufwendungen für die subordinierten Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber der Solvay-Gruppe basiert.

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte mittels Eigenkapitalzuschuss gemäß dem Contribution Agreement der Gesellschaft mit der Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH vom 9. November 2012.

Zum 31. Oktober 2014 wies die Bilanz der Girindus AG i.L. liquide Mittel in Höhe von 10 TEUR aus.

Die Girindus AG i.L. hat Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der Solvay-Gruppe in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Bezüglich dieser Verbindlichkeiten liegen aufgrund des Contribution Agreement mit der Solvay Organics GmbH Rangrücktrittserklärungen der Solvay-Kreditgeber vor, die insoweit eine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne ausschließen.

Der vorhersehbare weitere Finanzmittelbedarf der Gesellschaft im Rahmen der Liquidation ist durch die Finanzierungszusagen des Contribution Agreements mit der Solvay Organics GmbH gedeckt.

3. Ausblick / Risiken

Es ist geplant, die Liquidation mit den dafür noch erforderlichen Maßnahmen kurzfristig abzuschließen.

Im Rahmen des Contribution Agreement mit der Solvay' Organics GmbH vom 9. November 2012 wurde vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen Finanzmittel von maximal 3.25 Millionen Euro in die Kapitalrücklage einstellen wird. Die kürzlich erfolgte Überprüfung der erforderlichen Finanzmittel ergab keine Unterdeckung hinsichtlich der bestehenden Finanzierungszusage.

Die beiden am LG Hannover anhängigen Aktionärsklagen, bezüglich derer ein Gerichtstermin im Januar 2015 anberaumt ist, führen aus heutiger Sicht nicht zu einer weiteren Verlängerung des Liquidationshorizonts über das erste Quartal 2015 hinaus.

Sofern der tatsächlich entstehende Aufwand der Liquidation das Budget überschreiten sollte, infolge von Ereignissen, die sich erhöhend auf den Aufwand auswirken, einschließlich des Falls einer durch das Ereignis ausgelösten Verlängerung der Abwicklung, könnte sich dadurch ein Finanzierungsrisiko für die Gesellschaft ergeben. Dies könnte im negativen Falle auch in ein Insolvenzrisiko für die Gesellschaft einmünden. Solche Ereignisse sind derzeit nicht zu erkennen und werden nicht erwartet.

Aus derzeitiger Sicht kann zum Abschluss der Abwicklung weiterhin nicht mit einem verteilungsfähigen Erlös für die Aktionäre der Gesellschaft gerechnet werden.

Hannover, 15. November 2014

Der Abwickler

Kontakt: Investor Relations Telefon: +49 511 857 3525 Telefax: +49 511 857 3528 E-Mail: ir@girindus.com



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