27.06.2013 18:37:31
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EANS-Adhoc: Rath AG / Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener Aktien
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Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener Aktien 27.06.2013
Mitteilung gemäß § 65 (1a) Satz 2 AktG sowie § 82 (9) BörseG
In der am 25. Juni 2013 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand nachfolgende Ermächtigung erteilt: a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktienG im Ausmaß von bis zu 25 % des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien, wobei die Gesellschaft jedoch nie mehr als 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien halten darf, b) während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, sohin bis zum 24. Dezember 2015, c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 50% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen weiter vor, den Vorstand gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktienG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 24. Juni 2018, zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere a) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten und b) zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei auch die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.
Wien, Juni 2013 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
June 27, 2013 12:06 ET (16:06 GMT)- - 12 06 PM EDT 06-27-13
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