15.10.2014 16:39:49
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EU-Kommission: Unterstützung für Ryanair am Altenburger Flughafen war unzulässig
ERFURT/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die finanzielle Unterstützung der Fluggesellschaft Ryanair durch den Betreiber des Flughafens Altenburg-Nobitz in den vergangenen Jahren war unzulässig. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte, stellte sie eine staatliche Beihilfe dar und muss zurückgezahlt werden. Die in den Jahren 2003, 2008 und 2010 gewährten Hilfen von mehr als 300 000 Euro hätten zu Wettbewerbsverzerrungen geführt, hieß es. Es handelte sich um Preis- und Marketingvereinbarungen mit der Fluggesellschaft, durch die ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei.
Zugleich billigte die Kommission die Beihilfen für den Flughafen, die das Land der Betreibergesellschaft Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH gewährt hatte. Der Airport hatte bis 2011 ambitionierte Expansionspläne. Allerdings bot nur der Billigflieger Ryanair dort Linienflüge an - im März 2011 wurden diese jedoch eingestellt./fse/DP/stw

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