05.11.2012 12:39:00
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Flughafen-Bodenpersonal lehnt geplante EU-Verordnung weiterhin ab
Die Europäische Kommission will die derzeitige Richtlinie über die Flughafen-Bodenabfertigungsdienste mit einer Verordnung ändern. Diese führe aber zu einem noch stärker deregulierten und liberalisierten Markt, wird seitens der Gewerkschafter befürchtet. "Wir sind sehr aufgebracht, weil wir wissen: Das wird alles auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen", so Rozboril. Er verweist auf die Situation in Deutschland, wo die Löhne seit der letzten Liberalisierung um 20 Prozent gesunken seien.
Das von der Kommission genannten Argument, eine weitere Marktöffnung würde die Effizienz und Qualität steigern, lässt die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF), zu der auch die Gewerkschaft vida zählt - nicht gelten. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte Rozboril: "Aus Erfahrung wissen wir vielmehr, dass mit einer 'Anbieterschwemme' in der Bodenabfertigung diese beiden wichtigen Qualitätsmerkmale auf Flughäfen gefährdet werden." Er befürchtet den Verlust vieler Arbeitsplätze sowie "hart erkämpfter Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenrechte".
An der Protestkaktion am Montag in Brüssel haben laut Organisatoren rund 2.000 Belegschaftsvertreter, darunter etwa 200 aus Österreich, teilgenommen. Am Dienstag soll der Verkehrsausschuss des Europaparlaments über die geplante Verordnung abstimmten. Eventuell finden im Dezember, wenn die erste Lesung im Europäischen Parlament stattfindet, "länger andauernde Betriebsversammlungen mit Auswirkungen auf den Flugverkehr" statt, so Rozboril.
Gefordert wird von den Gewerkschaftern der Erhalt der Arbeitsplätze und des sozialen Schutzes. Der Wettbewerb dürfe nicht über die niedrigsten Personalkosten, sondern müsse über die Qualität des Angebots ausgetragen werden. Weiters wird eine "wasserdichte Rechtsvorschrift" zum Übergang und zur Übernahme von Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel gefordert. Abgelehnt wird eine verpflichtende Beteiligung an europaweiten Ausschreibungen für die Bodenabfertigungsdienste. Für die Qualität und Leistungsfähigkeit von Bodenverkehrsdienste sollen hingegen einheitliche Mindeststandards gelten.
(Schluss) jul/sp
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