19.11.2019 17:50:00
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Grasser-Prozess - Meischberger pocht auf Konto-Pseudonym "KARIN"
Er habe auch während seiner Tätigkeit für die - nun Angeklagten - Plech und Meischberger nie davon gehört, so der im Prozess heute als Zeuge befragte ehemalige Bankberater der Hypo Investment Bank (HIB) Liechtenstein, Günter L. . Auch Meischberger, den er zwischen 2005 und Mitte 2009 drei bis vier Mal im Jahr gesehen habe, habe ihm nie etwas davon gesagt, dass die Gelder am Konto Karin eigentlich sein Vermögen wären. Er habe zu Plech ein gutes aber persönlich distanziertes Geschäftsverhältnis gehabt, vermutlich wegen des Altersunterschieds, so der Zeuge.
Laut Anklage wurde die Immobilieninvestmentvereinbarung zwischen Plech und Meischberger erst im Nachhinein erstellt, nämlich als die Buwog-Provision im Herbst 2009 in Medien aufgedeckt wurde, um mit diesem Vertrag die Geldflüsse auf das Liechtenstein-Konto "Karin" bzw. an Plech zu rechtfertigen - was die Angeklagten bestreiten.
Der Anwalt des Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, wollte wissen ob der Zeuge in seiner Banktätigkeit für die drei HIB-Konten - Natalie, Karin und Walter bzw. 400.815 - jemals gehört hätte, dass Grasser involviert gewesen wäre. Nein, davon habe er nichts gehört, so der Zeuge. Auch von einer allfälligen Treuhänderschaft Grassers habe er nichts gehört. Er habe das HIB-Konto 400.815, das schon 2001 unter dem Namen Walter Meischberger eröffnet wurde, auch immer diesem zugeordnet.
Wess fragte den Zeugen dann zu einem von Hochegger behaupteten, vom Bankberater W. dementierten Vorfall. Laut Hochegger habe ihm W. bei einem Besuch in Wien einen Zettel gezeigt, wonach das Geld aus Zypern auf drei Konten in Liechtenstein gehe - von Meischberger, Plech und Grasser. W. habe vor rund zwei Jahren, als Hochegger das zu Beginn des Grasser-Prozesses aussagte, sich aufgeregt, und gemeint so einen Zettel habe es nie gegeben. Der Vorfall sei nicht passiert und könne auch nicht passiert sein, weil es zeitmäßig nicht passe, weil die Konten da noch nicht gegründet worden seien, sagte L. heute.
Richterin Hohenecker hakte nach, ob W. damals wirklich gesagt habe, das könne zeitmäßig nicht passiert sein? Denn dann hätte W. die Daten der Kontogründungen vom Jahr 2005 genau im Kopf haben müssen. Der Zeuge L. meinte dann, er wisse nicht wann genau W. ihm das gesagt habe, dass es zeitmäßig nicht passen könne.
Meischberger schaltete sich schließlich selber in die Zeugenbefragung ein: Seinen Angaben nach ist das Konto "Karin" sein Konto, er habe auch bei der Kontoeröffnung das Pseudonym "KARIN" handschriftlich in Blockbuchstaben auf das Formular eingetragen. Mit einem Pseudonym kann ein Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigter auch ohne Nennung seines Namens Transaktionen am Konto durchführen lassen, als Kontoinhaber am Karin-Konto ist aber nur das Ehepaar Plech, Ernst und Karina, eingetragen. Meischberger kommt in den Kontoeröffnungsunterlagen gar nicht vor.
Meischberger pochte darauf, er habe das Pseudonym eingetragen. Dann sei das ein Fehler, so der Zeuge, denn das Pseudonym solle immer der Kontoinhaber und der Zeichnungsberechtigte eintragen. Für ihn sei aber das Unterschriftenblatt des Kontos entscheidend. Außerdem seien diese Konten keine "Scheckkonten" gewesen, denn die Kunden hätten alles nur mit ihren persönlichen Beratern gemacht, und diese hätten bei Zweifel an der Identität immer persönlich rückgefragt. "Wir hatten keinen Schalter". Daher sei das Pseudonym nur nach außen wichtig gewesen, wenn ein Kunde Diskretion wollte, gegenüber der Bank sei immer klar gewesen, wer der Kunde sei.
Staatsanwalt Alexander Marchart fragte dann beim Zeugen L. nach, ob er eigene Wahrnehmungen hatte, ob Meischberger oder Plech das Pseudonym eingetragen hätte. Nein, denn er sei ja bei der Kontoeröffnung von Karin gar nicht dabei gewesen, sagte der Zeuge, sondern sein Kollege W. habe das Konto eröffnet. Für ihn sei das Konto Karin ein Plech-Konto gewesen.
(Schluss/folgt Zus.) gru/stf/cri
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