19.11.2019 11:25:00
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Grasser-Prozess - Zeuge: Kontoinhaber von "Karin" war der Herr Plech
Er widerspricht damit der Aussage des mitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger, der der wirtschaftlich Berechtigte dieses Kontos gewesen sein will. Der Bankberater sagte, beim Konto "Karin" habe es keine Treuhandschaft gegeben. Nur Kontoinhaber und Zeichnungsberechtigter hätten Zugriff auf ein Konto. Im Fall von "Karin" waren dies Plech und seine Ehefrau Karina. Im Todesfall wäre das Vermögen auf "Karin" an den Sohn der beiden übergegangen, ist ebenfalls in den Kontounterlagen vermerkt. Meischberger ist nicht erwähnt.
Wem "Karin" gehört, ist ein wesentlicher Punkt dieses Untreue-Prozesses. Laut Meischberger gehört das Konto ihm, auch wenn er in den Kontounterlagen nirgends offiziell aufscheint. Laut Anklage ging das Geld aus der Buwog-Provision auch an Plech - als Teil einer "Viererbande" aus Meischberger, Plech, dem erstangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dem mitangeklagten Lobbyisten Peter Hochegger. Demnach sollen die vier gemeinsam bei der Bundeswohnungsprivatisierung Schmiergeld kassiert haben - was die Angeklagten bestreiten, nur Hochegger hat ein Teilgeständnis abgelegt.
Dass Meischberger mit Plech bei Bankgeschäften gemeinsam aufgetreten ist, wie der Ex-FPÖ-Generalsekretär vor Gericht ausführte, hat der Zeuge nicht bemerkt. "An das kann ich mich nicht erinnern", sagte er zu Hohenecker.
Die Richterin ging mit dem Zeugen heute auch Belege zu einem Konto "Roca1" durch, das von der Familie Plech schon Jahre vor "Karin" eingerichtet wurde. Im Gegensatz zu einigen Belegen, die in den vergangenen Gerichtstagen vorgelegt wurden, waren diese umfangreich ausgefüllt. Bei der Schließung des Kontos "Roca1" im November 2005 heißt es in den Unterlagen, dass der Restbetrag auf das zu dieser Zeit eröffnete Konto "Karin" einbezahlt werden soll.
Zur Erinnerung: Zuletzt wurden Bankunterlagen vom Gericht präsentiert, die weder Konto- noch Depotnummern enthielten, in einem fehlte sogar der Name der Bank. Oder ein Beleg, bei dem in der damaligen Meinl Bank statt dem Namen des Einzahlers handschriftlich vermerkt wurde: Einzahler persönlich bekannt. Wer dies letztendlich war, ließ sich in der seit Ende 2017 laufenden Hauptverhandlung im Wiener Straflandesgericht bisher noch nicht klären.
Der heutige Zeuge ist für zwei Tage geladen. Vom Gericht wurden inzwischen die weiteren Termine für die Hauptverhandlung bekannt gegeben, sie reichen bis Ende April 2020.
(Schluss) stf/gru/sp
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