16.10.2015 20:12:38
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwettenkonzessionsverfahren am Ende / Paradigmenwechsel in der deutschen Glücksspielpolitik notwendig
Zudem ist die konkrete Durchführung des Verfahrens fehlerhaft, da diese unter Verletzung des Transparenzgebots erfolgte. Aufgrund fehlerhafter Gewichtung von Auswahlkriterien verletzt das Konzessionsverfahren das verfassungsrechtliche Grundrecht der Berufsfreiheit der Konzessionsbewerber. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert den Beschluss:
"Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute den Glücksspielstaatsvertrag zertrümmert. Die Sportwettenanbieter haben über Jahre hinweg einen enormen Aufwand betrieben, um am Konzessionsverfahren teilzunehmen und in Deutschland endlich Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Gleichzeitig haben wir mehr als eine halbe Milliarde Euro an Wettsteuern an die Länder gezahlt. Mit dem heutigen Beschluss rücken die Sportwettenlizenzen, auf die wir alle hingearbeitet haben, in weite Ferne."
Folge des Beschlusses dürfte sein, dass auch weitere grundsätzliche Entscheidungen des Glücksspielkollegiums verfassungswidrig sind. Der Glücksspielstaatsvertrag wäre damit völlig entkernt.
Dahms appelliert an die Bundesländer:
"Wir benötigen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog über einen glücksspielrechtlichen Paradigmenwechsel in Deutschland. Das Regulierungschaos muss ein Ende haben. Die hessische Landesregierung hat hierfür gerade eine vernünftige Diskussionsgrundlage vorgelegt."
Über den Deutschen Sportwettenverband
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.
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