22.09.2015 18:45:46
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Koalition entschärft Gesetzespläne zum Delisting - Kreise
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Union und SPD wollen ihre Gesetzespläne für das so genannte Delisting von Aktiengesellschaften nachbessern und so der Kritik von Experten begegnen. Die Berichterstatter der Koalition zu dem Thema haben sich nach Angaben aus der Unions-Fraktion auf entsprechende Änderungen verständigt. Diese müssen nun aber noch offiziell von den Fraktionen bestätigt und in den Gesetzestext eingearbeitet werden. "Es sieht gut aus, aber es ist noch nicht beschlossen", sagte eine mit dem Vorhaben befasste Person aus der Unions-Fraktion.
Das Gesetz soll die Aktionärsrechte beim Börsenrückzug von Aktiengesellschaften neu regeln. Künftig sollen Aktionäre nach dem Willen der Koalition nun eine Abfindung erhalten, deren Höhe sich am Durchschnittskurs der vergangenen sechs Monate orientiert. Ursprünglich waren hierfür nur drei Monate vorgesehen.
Kein Delisting ohne Abfindung
Die SPD konnte sich allerdings nicht mit der Forderung durchsetzen, die Abfindung grundsätzlich am Ertragswert und nicht am Durchschnittskurs festzumachen. Als Kompromiss soll es den Angaben zufolge eine Orientierung am Ertragswert und nicht am Börsenkurs geben, wenn der Börsenkurs manipuliert wurde, also zum Beispiel bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen oder im Fall von Marktmanipulationen. "Dann soll das Ertragswertverfahren greifen", hieß es.
Zudem wurde laut den Angaben der Plan fallengelassen, ein Delisting ohne Abfindung zu erlauben, wenn zuvor ein Angebot ausgeschlagen wurde.
Läuft alles nach Plan, sollen die entsprechenden Regelungen, die an ein Gesetzespaket zur Transparenzrichtlinie angehängt wurden, am 1. Oktober im Bundestag beschlossen werden. Ende 2017 soll dann eine Evaluierung der Maßnahmen erfolgen. Übrige Bestimmungen dieses Gesetzespaketes, die ebenfalls auf Kritik gestoßen waren, sollen nach den Angaben nicht mehr geändert werden. Auch sie sollen Ende 2017 aber überprüft werden.
Kritik von Verbraucherschützern
Die ursprünglichen Pläne der Koalition waren auf Widerstand von Verbraucherschützern, Teilen der SPD und den Grünen gestoßen. Auch nach der Nachbesserung wurde Kritik laut.
"Die geplante Delisting-Gesetzgebung bleibt auch nach der angekündigten Änderung ein Sparprogramm mit Turbo für den Großaktionär", erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger, Martin Weimann. Großaktionäre könnten damit "schneller und billiger die Aktien der anderen Aktionäre übernehmen, um die Mehrheiten für andere Strukturmaßnahmen wie einen Unternehmensvertrag oder einen Squeeze-Out zu erreichen".
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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September 22, 2015 12:14 ET (16:14 GMT)
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