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18.02.2015 20:42:58

Lausitzer Rundschau: Ende der Legenden - Gubener Bürgermeister wegen Korruption verurteilt

Cottbus (ots) - Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Doch dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Gubener Bürgermeisters aufhebt und ein neuer Prozess mit einem Freispruch endet, ist sehr unwahrscheinlich. Dazu hat die zweite große Strafkammer zu sorgfältig die Vielzahl von Indizien und Zeugenaussagen geprüft und abgewogen. In 34 Sitzungstagen wurde alles vorgebracht, was für und gegen Klaus-Dieter Hübner und den mit ihm zusammen wegen Korruption verurteilten Unternehmer sprach. Das jetzt verkündete Urteil macht nun auch gründlich Schluss mit den Gubener Legenden, der Prozess sei eine Art politische Verschwörung und es ginge hier nur um ein paar Flaschen Wein und andere Kleinigkeiten. Die ein Jahr dauernde Verhandlung und die Urteilsbegründung haben etwas ganz anderes klar gemacht. Hier hat jemand trotz auskömmlicher Bezüge als Rathauschef nur zu gern die Hand aufgehalten. Und das als ein Bürgermeister, der für seinen autoritären Führungsstil und angedrohte Härte für die Annahme auch nur kleiner Geschenke durch Rathausmitarbeiter bekannt war. Damit hat er sich neben der Strafbarkeit auch moralisch als völlig ungeeignet für ein kommunalpolitisches Amt erwiesen. Ob sich das Stadtbild Gubens in seiner Amtszeit deutlich verbessert hat und wie viel davon sein persönliches Verdienst ist, spielt dabei keine Rolle. Denn ein Bürgermeister ist kein König, und vermeintlicher Erfolg rechtfertigt weder autoritäres Gehabe, geschweige denn Bestechlichkeit. Im Gegenteil. Wer an der Spitze einer Kommune steht und damit immer irgendwie auch Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen hat, muss schon den leisesten Anschein von Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vermeiden. Wer hier nicht Vorbild ist, gehört nicht in kommunale Spitzenpositionen. Die Höhe der ausgesprochenen Strafe für Klaus-Dieter Hübner ist angemessen. Für ein Wirtschaftsdelikt dieser Größenordnung geht niemand, der wie Gubens Bürgermeister nicht vorbestraft ist, ins Gefängnis. Doch was er tat, ist auch keine Kleinigkeit. Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, ist Hübner den Beamtenstatus automatisch los. Der Neiße-Stadt ist nun zu wünschen, dass möglichst schnell klar wird, ob das Urteil Bestand hat. Der suspendierte Rathauschef könnte Guben dabei einen letzten Dienst erweisen, indem er den Richterspruch akzeptiert. Dann könnte das Kapitel Hübner in Guben endlich dahin, wo es hingehört: zu den Akten.

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