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03.04.2013 12:59:00

Meinl Bank versus StA - Observation rechtswidrig, Zwangsvorführung ok

Das Match der Meinl Bank gegen die Wiener Staatsanwaltschaft ist um eine Facette reicher. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Observation von Bankvorstand Peter Weinzierl im September 2012 für rechtswidrig erklärt, die anschließende sofortige Vorführung zur Vernehmung war jedoch rechtlich in Ordnung. Weinzierl hatte entsprechende Einsprüche wegen Rechtsverletzung eingebracht und sieht sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt. Gegen ihn und andere Organe der Meinl Bank wird seit Jahren wegen Betrugs und Untreue ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Wien ließ Weinzierl, Julius Meinl und weitere Beschuldigte in der Causa Meinl European Land (MEL) neun Tage, vom 3. bis 11. September 2012, observieren. Hintergrund waren neue Fakten zum Vorwurf der Untreue und der betrügerischen Krida, wie aus dem Gerichtsbeschluss, der der APA vorliegt, hervorgeht.

Eine Spezialeinheit des Innenministeriums hat dazu für die Eingangsbereiche der Bank sowie die Garagenein- und ausfahrt eine Videoüberwachungsanlage installiert.

Am letzten Tag der Observation kreuzte schließlich die Polizei (Landeskriminalamt Niederösterreich), ebenfalls auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, in der Meinl Bank auf, um die Beschuldigten zur Einvernahme abzuführen.

Bankchef Weinzierl hat beide Maßnahmen beeinsprucht und bekam zum Teil Recht. Die Überwachung Weinzierls diente nach Auffassung des Gerichts nicht unmittelbar der Aufklärung einer Straftat und war unverhältnismäßig. Es sei "kein Geheimnis, dass die überwachten Personen als Organe einer Aktiengesellschaft nach wie vor regelmäßig in der Meinl Bank aufhältig sind", heißt es in dem Beschluss. Um festzustellen, wann die Beschuldigten die Bank üblicherweise betreten und verlassen, hätten andere, "weniger eingriffsintensive, kriminalpolizeiliche Erhebungen ausgereicht."

Weinzierl sah sich durch die Überwachung in seinem subjektiven Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt - dem hat das Gericht Folge gegeben.

Abgeschmettert wurden hingegen die Einwände gegen die Zwangsvorführung. Das Argument, Weinzierl hätte bei der Vernehmung ohnehin das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern, gehe ins Leere. "Würde man der Sichtweise des Einspruchswerbers folgen, könnte mit Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht jede Beschuldigtenvernehmung von vornherein als zwecklos unterbleiben", meint das Gericht. "Unerheblich" sei auch das umgekehrte Argument, die staatsanwaltschaftliche Anordnung wäre nicht notwendig gewesen, da er, Weinzierl, ohnehin ausgesagt habe. Den wiederholt vorgebrachten Einwand, dass das Verfahren schon Jahre dauere und die Beschuldigten theoretisch lange Zeit gehabt hätten sich abzustimmen, lässt das Gericht ebenfalls nicht gelten: Die neuen Vorwürfe bezüglich einer millionenschweren Sachdividende aus dem Jahr 2008 seien erst seit August 2012 Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gewesen. Ob der mutmaßlichen Schadenshöhe (212 Millionen Euro) sowie der Komplexität des Verfahrens war der Eingriff in die Bewegungsfreiheit Weinzierls gerechtfertigt, befindet das Gericht. In Ermittlungsverfahren, die gegen mehrere Beschuldigte geführt werden, könne man mit der Anordnung der Vorführung zur sofortigen Vernehmung einen "gewissen Überraschungseffekt erzeugen und nicht abgesprochene, der Wahrheitsfindung dienende Aussagen" erreichen.

Gegen den Beschluss sind Rechtsmittel möglich.

Für Weinzierl ist der Entscheid Wasser auf die Mühlen. Dieser zeige, "dass der verantwortliche MEL-Staatsanwalt offenbar ungesetzliche Methoden einsetzt, um Unschuldige psychisch unter Druck zu setzen", ließ er in einer Aussendung am Mittwoch mitteilen. Die Instrumente der Anklagebehörde reichten von elektronischer Überwachung "bis zu heimlichen, an Hollywoodfilme erinnernden" Observationen von Meinl-Bank-Organen. Die elektronische Überwachung des Geldhauses sei bereits im Dezember 2012 vom Oberlandesgericht (OLG) Wien für unrechtmäßig befunden worden. Es sei höchste Zeit, das Verfahren einzustellen.

(Schluss) snu/rf

WEB http://www.meinlbank.com

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