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05.07.2016 19:33:45

Merkel wirbt für Erbschaftsteuerreform

   Von Stefan Lange

   BERLIN (Dow Jones)--Kurz vor der entscheidenden Bundesrats-Abstimmung über den umstrittenen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform hat Kanzlerin Angela Merkel um Zustimmung geworben. Wer jetzt Einwände anmelde, der müsse sich genau überlegen, wem er damit schade und wem er damit nutze, sagte die CDU-Vorsitzende am Dienstagabend in Berlin bei einer Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand.

   Sie könne nicht verstehen, dass man nun versuche, dem Mittelstand wieder Steine in den Weg zu legen, machte Merkel deutlich, ohne dabei eine Partei direkt zu kritisieren. Es dürfe nicht sein, dass man die "Nachhaltigkeit" der Familienunternehmen unterminiere, meinte Merkel.

"Arbeitsplätze in Gefahr" "Wer Arbeitsplätze in Gefahr bringen will, der nutzt nicht Deutschland, sondern der schadet Deutschland", sagte die Kanzlerin. Deshalb gebe es keine andere Wahl, als dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder betonte, CDU und CSU würden "alles daran setzen", dass das Gesetz wie geplant über die Bühne gehen könne.

   Der Bundesrat will am Freitag über die Reform abstimmen. Die Länder sind allerdings auf Gegenkurs zu dem Gesetzentwurf von Regierung und Bundestag gegangen. Bei einer Sondersitzung in Berlin sprachen sich die Finanzminister der Länder mehrheitlich dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Widerstand kommt vor allem von den Grünen, aber auch aus der SPD. Sie fordern eine grundlegende Überarbeitung.

Verzögerung droht Rufen die Länder tatsächlich den Vermittlungsausschuss an, dürfte sich die Erbschaftsteuerreform bis in den Herbst oder länger verzögern. Damit würde die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist einer Neuregelung bis zum 30. Juni deutlich überschritten. Die Karlsruher Richter hatten vor anderthalb Jahren die bisherigen Regelungen zu Ausnahmen für Firmenerben in Teilen verworfen.

   Der vom Bundestag gebilligte Kompromiss sieht geringere Ausnahmen für Kleinunternehmen vor als das derzeit geltende Recht - aber größere als zunächst geplant. Er behält aber den von der Wirtschaft kritisierten Plan bei, auch das Privatvermögen der Unternehmer bei der Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebe heranzuziehen. Erben von Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten sollen demnach aber bei Fortführung des Betriebes keine Steuer zahlen müssen.

   (Mitarbeit: Andreas Kißler)

   Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

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   July 05, 2016 13:02 ET (17:02 GMT)

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