20.07.2015 22:02:38
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Mittelbayerische Zeitung: Balanceakt / Im NSU-Prozess geht es nicht nur um Schuldfragen, sondern auch um das Funktionieren unseres Rechtsstaats. Leitartikel von Katia Meyer-Tien
Regensburg (ots) - Beim NSU-Verfahren, hat Beate Zschäpes
Pflichtverteidigerin Anja Sturm einmal gesagt, müsse sich der
Rechtsstaat auf die sauberste Art beweisen. Ihre Aufgabe sei es
dabei, die Rechte der Angeklagten zu wahren. Nun muss sie das, gegen
den erklärten Willen ihrer Mandantin. Und auch gegen ihren eigenen.
Nach 219 zermürbenden Verhandlungstagen ist klar, dass der Prozess
gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten weit mehr ist als ein
Prozess, in dem über Schuld oder Unschuld der Angeklagten befunden
wird. Es ist auch ein Verfahren, in dem immer mehr Bestandteile
unseres Rechtssystems auf dem Prüfstand stehen: Die Arbeit der
Ermittlungsbehörden, der Einsatz von V-Männern und die Rolle des
Verfassungsschutzes sind Themen, die nicht nur im Gerichtssaal
akribisch behandelt, sondern auch von einer breiten Öffentlichkeit
diskutiert werden. Auch die Rechte von Prozessbeobachtern in
Gerichtssälen, der Umgang mit Beschuldigten und die Rechte von
Angehörigen und Opferanwälten: All diese Themen sind Teil des
Diskurses im Umfeld des NSU-Prozesses. In der Geschichte der
Bundesrepublik gab es bisher nur wenige Prozesse mit einer solchen
Strahlkraft weit in die Gesellschaft hinein. Nun ist es die Rolle der
Pflichtverteidiger, die im Fokus steht. Ihre Aufgabe ist es, im
Prozess darauf zu achten, dass die Grundrechte des Mandanten gewahrt
bleiben. Sie sind im Prozess ein "unabhängiges Organ der
Rechtspflege", dem Richter und der Staatsanwaltschaft gleichgestellt.
Und damit eine der größten Errungenschaften des Rechtsstaates,
Bollwerk gegen Gerichtswillkür und Vorverurteilungen. Der
Pflichtverteidiger ist nicht gebunden an die Wünsche seines
Mandanten, muss aber im Rahmen der geltenden Gesetze allein dessen
Interessen dienen. Es ist der Kern des derzeitigen Konfliktes, dass
Anja Sturm und ihre Kollegen Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer vor
Gericht zwar das Wohl, nicht aber die Wünsche ihrer Mandantin
vertreten müssen. Man kann nur spekulieren, was konkret den Ausschlag
dafür gegeben hat, dass die drei nun um ihre Entbindung gebeten
haben. Ob es die Bestellung des vierten Pflichtverteidigers war oder
fehlende Kommunikation mit der Angeklagten, die den dreien schon
lange offiziell das Vertrauen entzogen hat. Möglich auch, dass es
hinter den Kulissen um einen ganz anderen Konflikt ging. Oder dass
Zschäpe tatsächlich ihre Strategie ändern will, wovon sich die drei
medienbewussten Anwälte nun rechtzeitig distanzieren wollen. Viel
spricht dafür, dass ihr Antrag ein öffentliches Signal sein sollte.
Denn dass sie tatsächlich von ihrem Mandat entbunden werden, war
unwahrscheinlich: Es ist nicht das erste Mal, dass es bei einem
großen Prozess zum Zerwürfnis kommt. Die ausdauernd beschimpften
"Zwangsverteidiger" im RAF-Prozess sind nur das Extrembeispiel, auch
jüngst beim Wiederaufnahmeverfahren im Mollath-Prozess wurde
deutlich, dass ein Verfahren auch dann fortgeführt werden kann, wenn
Anwalt und Mandant nicht (mehr) einer Meinung sind. Der Vorsitzende
Richter Manfred Götzl hat schon bisher deutlich gemacht, dass er
alles daran setzen will, diesen Prozess rechtssicher zu Ende zu
bringen. Sicher wäre es ein fatales Signal, wenn die Angeschuldigte
den Prozess platzen lassen könnte, indem sie die Zusammenarbeit mit
ihren Pflichtverteidigern verweigert. Doch von der möglichen
Signalwirkung seiner Entscheidung durfte Götzl sich nicht leiten
lassen. Denn Ziel dieses Prozesses ist, bei aller gesellschaftlichen
Relevanz, im Kern eben doch die Beantwortung einer einzigen Frage: ob
Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten an den Verbrechen des NSU
mitschuldig sind - oder nicht. Um diese Frage klären zu können,
musste Götzl nun - schon wieder - entscheiden, ob das Verhältnis
zwischen Zschäpe, Sturm, Heer und Stahl so zerrüttet ist, dass
Zschäpes Recht auf Verteidigung nicht mehr gewährleistet ist. Nicht
mehr und nicht weniger. Das geht an die Nerven, vor allem auch an die
der Nebenkläger, denen es um Aufklärung geht und die das Hin und Her
um die Pflichtverteidiger zermürbt. Und doch: Wer einen
demokratischen Rechtsstaat will, der muss das aushalten.
OTS: Mittelbayerische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62544 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62544.rss2
Pressekontakt: Mittelbayerische Zeitung Redaktion Telefon: +49 941 / 207 6023 nachrichten@mittelbayerische.de
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