26.03.2017 08:51:00
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Nationalrat: Die Plenarwoche 3 - Finanzrahmen und Spekulationsverbot
Die EU-Jahresvorschau Wirtschaft wird auf Initiative der Grünen im Plenum behandelt. Vorhaben der Union sind etwa ein weiterer Ausbau des Binnenmarkts sowie die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Schwerpunkte bilden zudem die Digitalisierung sowie die Umsetzung der Energieunion im Lichte des Pariser Klimavertrags.
9. ÖKOSTROM
Eine kleine Ökostromnovelle bringt Ausstiegshilfen für unrentable Biogasanlagen, eine Fristerstreckung für Windkraft-Anträge von drei auf vier Jahre, Erleichterungen für Photovoltaik(PV)-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sowie einen Bürokratieabbau für Wind- und PV-Anlagen.
Für PV- und Windkraft-Anlagen reicht künftig ein Antrag bei der Förderstelle OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, eine Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann ist nur noch bei Biomasse und Biogas nötig. Mit Blick auf die PV-Anlagen im urbanen Raum wird die gemeinsame Nutzung von Erzeugungsanlagen in Mehrfamilienhäusern ermöglicht.
Ab 2018 wird für neue Biogasanlagen kein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen mehr zur Verfügung stehen. Was Photovoltaikanlagen betrifft, ist eine Verkürzung der Errichtungsfrist von zwölf auf neun Monate geplant. Antragsteller von Photovoltaikanlagen haben zudem binnen drei Monaten die Bestellung der Module nachzuweisen.
10. BOSNIEN-ABKOMMEN
Ein zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina geschlossenes Abkommen schafft die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit der beiden Staaten im wissenschaftlich-technischen Bereich und soll vor allem die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimulieren und ausbauen. Für die Projektkooperation im Rahmen des Abkommens ist jährlich ein Betrag von maximal 90.000 Euro vorgesehen.
11. FINANZRAHMEN/SPEKULATIONSVERBOT
Für zunächst zwei Jahre wird die Vorlage des Finanzrahmens, der die Ausgabenobergrenzen der Ressorts für die kommenden vier Jahre festlegt, von Frühling auf Herbst verschoben. Damit wird der Finanzrahmen nunmehr gleichzeitig mit dem Budget debattiert. Allerdings muss trotzdem im Frühling im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters eine Debatte im Parlament über das jährlich nach Brüssel zu übermittelnde Stabilitätsprogramm geführt werden
Ebenfalls in der Debatte beschlossen wird ein gesetzliches Spekulationsverbot für den Bund, dessen Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger. Dabei handelt es sich um die Verankerung des Grundsatzes der risikoaversen Finanzgebarung für das Finanzmanagement des Bundes. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur wird außerdem auch für Länder und Sozialversicherungen als Finanzdienstleister fungieren. Die maximale Laufzeit für Kredite wird von 70 auf 100 Jahre ausgedehnt.
(Forts.) bei/bru
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