27.07.2014 17:07:47
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Neue Munition gegen das umstrittene Betreuungsgeld
BERLIN (dpa-AFX) - Die Kritiker schmähten das Betreuungsgeld von Anfang an als "Herdprämie" und "Kita-Fernhaltebonus". Das CSU-Prestigeprojekt war noch unter Schwarz-Gelb verabschiedet worden. Nun, ein Jahr später, gibt die Auswertung einer umfangreichen Befragung von knapp 120 000 Kleinkind-Eltern den Gegnern neuen Auftrieb.
Denn laut den Ergebnissen stellt das seit August 2013 ausgezahlte Betreuungsgeld gerade für bildungsferne Eltern und Familien mit ausländischen Wurzeln einen materiellen Anreiz dar, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter zu nutzen. Dabei wären gerade jene Kinder auf Sprachförderung oder weitere Bildungsimpulse von außen besonders angewiesen.
Die der Nachrichtenagentur dpa vorliegende 160-seitige Untersuchung eines Forschungsverbundes von Deutschem Jugendinstitut und der Universität Dortmund trägt den etwas sperrigen Titel "Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren". Neben der Befragung der Eltern werteten die Wissenschaftler in ihrer Abschlussanalyse auch Erfahrungsberichte aus über 90 Kommunen aus. Fazit der Forscher: Bei dem Streben, mit frühkindlicher Bildung und Sprachförderung mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Kinder im späteren Bildungsweg zu erreichen, ist das Betreuungsgeld geradezu kontraproduktiv.
Eltern, die keine Berufsausbildung haben oder nur über den Hauptschulabschluss verfügen, führten bei der Befragung zu 54 Prozent "den materiellen Anreiz Betreuungsgeld" als Grund dafür an, dass sie ihre Kleinkinder nicht in eine Kita schicken. Bei Familien mit mittlerer Reife sind dies 14 Prozent, bei Akademiker gar nur 8 Prozent.
Der SPD-Familienpolitiker Sönke Rix spricht von "folgenschweren Ergebnissen". Eigentlich müsse das Betreuungsgeld insgesamt gestoppt
- oder zumindest die zum 1. August vorgesehene Erhöhung von 100 auf
150 Euro monatlich rückgängig gemacht werden. Doch das sieht der Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht vor.
Allerdings muss sich auch das Betreuungsgeld wie inzwischen jedes neue Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten einer Überprüfung stellen. Diese ist ab Sommer 2015 fällig. Die vom Bundesfamilienministerium mitfinanzierte Studie des renommierten Deutschen Jugendinstituts wird in diese Evaluierung einfließen.
Die Befragung gibt zudem ausführlich Aufschluss über die Betreuungswünsche der Eltern von Kindern ab dem 15. Monat bis zum dritten Geburtstag. Bundesweit fragen inzwischen 41,7 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer staatlich geförderten Tagesmutter nach - ein Bedarf, der trotz des rasanten Ausbaus in den vergangenen Jahren vielerorts noch nicht gedeckt werden kann.
Dabei gibt es laut Studie bei der Nachfrage zwischen Kommunen und Regionen Schwankungen zwischen 30 und 60 Prozent - zum Teil auch innerhalb einer Großstadt zwischen einzelnen Stadtbezirken. Lediglich ein gutes Drittel der interessierten Eltern wünscht sich einen Ganztagsplatz für ihr Kleinkind. Dabei sind mehr als zwei Drittel des bisher ausgebauten Plätze Ganztagsangebote. Die Forscher werten dies als dringenden Hinweis an die kommunalen Planer, künftig auch mehr kürzere Betreuungszeiten anzubieten.
Zudem gibt es laut den Ergebnissen eine deutliche Diskrepanz zwischen den Elternwünschen und den tatsächlichen Kita-Öffnungszeiten. Eltern fordern mehr Flexibilität bei den Bring- und Abholzeiten. Bei der Mittagsverpflegung kann laut Studie im Osten inzwischen von einem bedarfsdeckenden Angebot ausgegangen werden, "im Westen lassen sich diesbezüglich jedoch erhebliche Schwankungen beobachten", heißt es in der Untersuchung.
Das SPD-regierte Bundesland Hamburg will das umstrittene Betreuungsgeld-Gesetz mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe zu Fall bringen. Für das im nächsten Jahr erwartete Urteil fordern die Richter derzeit diverse Stellungnahmen ein. Dabei wird auch die Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts in die Gerichtsakten einfließen./th/DP/he
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