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15.11.2015 14:47:37

Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld

Gelsenkirchen (ots) - Wer künftig Kindergeld erhalten möchte, muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die "Anspruchsvoraussetzung" wird ab 1.1.2016 gültig. "Diese Neuerung hat in sozialen Medien aber auch im wirklichen Leben für einige Aufregung gesorgt", sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. "Dabei gibt es dafür keinen Grund."

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Bis wann müssen die Steuer-Identifikationsnummern mitgeteilt werden?

Bis zum 1.1.2016. Aber: Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, können die Identifikationsnummern auch im Laufe des Jahres 2016 abgeben, versichert das Bundeszentralamt für Steuern.

Welche Steuer-Identifikationsnummern sind erforderlich?

Die des Elternteils, das Kindergeld bezieht bzw. beziehen will und die ID des Kindes/der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird bzw. werden soll.

Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummern?

Eltern finden ihre ID z.B. auf dem letzten Steuerbescheid. Die IdNr des Kindes wurde vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.

Ich finde die Nummer trotzdem nicht - und jetzt?

Ist eine Steuer-Identifikationsnummer verloren gegangen, kann diese hier angefordert werden: http://ots.de/1odgi

Die Nachbestellung dauert bis zu drei Monate, bekomme ich dann kein Kindergeld?

Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, können die ID-Nummern auch im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Wer einen Neuantrag stellt, muss die Steuer-IdNr angeben. "Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden", so das Bundeszentralamt für Steuern.

Wem muss ich die Nummern schicken?

Der Familienkasse. Sie können die Adresse auch hier nachschlagen: www.arbeitsagentur.de

Ich bin nicht sicher, ob ich die Steuer-Identifikationsnummer nicht schon früher mitgeteilt habe.

Schicken Sie die Nummern noch einmal.

Warum ist ab 1.1.2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?

Die Familienkasse will damit sicherstellen, dass Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird.

OTS: Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck newsroom: http://www.presseportal.de/nr/115929 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_115929.rss2

Pressekontakt: Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck Vorstand Bernd Werner Emscherstraße 62 45891 Gelsenkirchen Telefon: (0157) 37 61 84 90 Mail: presse@lohnsteuerhilfe.net Internet: www.lohnsteuerhilfe.net

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