DAX
01.03.2013 16:31:32
|
OLG: Autohersteller muss Klapperkiste noch nach Jahren zurücknehmen
Der Mann hatte den Wagen Anfang 2008 in einer Filiale eines Autoherstellers im Rhein-Main-Gebiet gekauft. Anschließend traten eine Reihe von Mängeln auf, die der Hersteller auch zum Teil behob. Rund eineinhalb Jahre nach dem Kauf bemängelte der Käufer klappernde Geräusche am Unterboden. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, dies zu beheben - der Kläger spricht von 22 Versuchen -, trat der Mann zwei Monate später von dem Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Der Autohersteller lehnte dies mit der Begründung ab, einige Mängel hätten bei der Übergabe des Neuwagens noch nicht bestanden und das Geklapper am Unterboden sei unerheblich.
Der Autokäufer zog vor das Landgericht, das einen Sachverständigen einschaltete und dem Kläger dem Grund nach Recht gab. Diese Entscheidung bestätigte jetzt das OLG in zweiter Instanz. Schon das nicht zu beseitigende Geräusch, dessen Ursache unklar sei, berechtige den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag. Der Mangel sei aber auch deshalb erheblich, weil sich die Insassen in der Klapperkiste nicht sicher fühlten. Der Sachverständigte hatte dieses Gefühl als berechtigt eingestuft./irs/DP/enl
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Indizes in diesem Artikel
DAX | 19 371,04 | 0,57% | |
STOXX 50 | 4 296,58 | 0,51% | |
EURO STOXX 50 | 4 765,02 | 0,67% | |
EURO STOXX Auto & Parts | 512,00 | 1,07% | |
Prime All Share | 7 549,12 | 0,59% | |
HDAX | 10 192,29 | 0,57% | |
CDAX | 1 665,32 | 0,48% | |
NYSE International 100 | 7 535,50 | 0,03% | |
EURO STOXX | 495,33 | 0,58% |