19.01.2015 20:32:58
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Ostthüringer Zeitung: Wolfgang Schütze kommentiert: Umstrittene Notlösung
In Dresden durfte gestern nicht unter freiem Himmel demonstriert werden - ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser Vorgang. Grund: Kriminelle Anschlagsdrohung gegen einen Mann mit krimineller Vergangenheit.
Wie die Polizei in Dresden sagte, lägen ihr konkrete Hinweise vor, dass der Pegida-Anführer Lutz Bachmann ermordet werden solle. Der Islam- oder eher politikkritische Verein glaubte den Polizeichefs. Im Internet indes gibt es auch andere Stimmen, die von einer Verschwörung gegen Pegida und die Zehntausenden Mitläufer orakeln.
Auch wenn man diesen Theorien nicht folgt, wirft die Entscheidung Fragen auf. Denn warum wurden die Gegendemonstrationen, auf denen Herr Bachmann gewiss nicht auftaucht, gleich mit verboten?
Der Eingriff in verfassungsmäßigen Grundrechte - und dazu gehört das Versammlungsrecht allemal - ist nur zu rechtfertigen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Leib und Leben zu schützen, ist Aufgabe der Polizisten, und dafür dürfen sie auch mal einen Vertrauensvorschuss erwarten. Sie sind näher dran als der Bundesinnenminister, der nach wie vor statt von einer konkreten "nur" von einer allgemeinen Terrorgefahr spricht.
Allgemeines Versammlungsverbot kann nur die Ausnahme sein. Und nicht der Versuch, eine zerstrittene Stadt zu befrieden, in dem dort friedliche Demos verboten werden.
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