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14.01.2015 20:56:47

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Börsen-Zeitung: Der Blankoscheck, Kommentar zum EuGH von Stephan Lorz

Frankfurt (ots) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat vom

Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Blankoscheck ausgestellt

bekommen, künftig die Grenzen der Geldpolitik nach eigenem Gusto

festlegen zu dürfen. Auch wenn das Plädoyer des Generalanwalts noch

kein Richterspruch ist, kann die Notenbank jetzt hinsichtlich

unkonventioneller Maßnahmen bis hin zu Anleihekäufen schalten und

walten, wie sie möchte. Denn erfahrungsgemäß weicht das in einigen

Monaten zu erwartende Urteil kaum vom Plädoyer ab.

Die wenigen "Bedingungen" des EuGH sind - vielleicht mit Ausnahme

der Forderung nach einem Ausscheiden der EZB aus der Troika -

windelweich. Sie kann man als Argumentationskosmetik gerichtet an die

Adresse der EZB-Kritiker abtun. Denn die Verpflichtung zu mehr

Transparenz und mehr Stringenz in der Begründung unkonventioneller

geldpolitischer Maßnahmen ist zügig formuliert. Zumal die Richter

sich selbst aus der inhaltlichen Prüfung heraushalten wollen, wie sie

selber angekündigt haben. Sie fühlen sich nämlich in geldpolitischen

Dingen nicht kundig genug, um die Wirkung von EZB-Maßnahmen

abschätzen zu können. Bloß komisch, dass sie sich in anderen

Rechtsfragen sehr wohl eine Einschätzung zutrauen, die schon oft zu

recht umstrittenen Urteilen geführt hat. Zugleich halten sie sich

aber für kompetent genug für die Feststellung, dass das OMT-Programm

durchaus geeignet sei, den Krisenstaaten die Wiedererlangung "einer

gewissen finanziellen Normalität" zu ermöglichen. Was stellen sie

sich bloß unter "Normalität" vor? Das Aushebeln von Marktmechanismen?

Jetzt liegt es allein beim Bundesverfassungsgericht, den

Kulturwandel der Notenbanker von Währungshütern hin zu Fiskalhütern

noch zu bremsen. Doch die Möglichkeiten der Karlsruher sind begrenzt.

Sie können allenfalls das Handeln der Bundesbank beeinflussen - und

die Bundesregierung zu einer Neuverhandlung der EU-Verträge zwingen.

Letzteres würde aber angesichts der aktuellen antieuropäischen

Strömungen gleich den Bestand der Eurozone aufs Spiel setzen. Es ist

deshalb zweifelhaft, ob das Bundesverfassungsgericht dieses Risiko

eingehen würde. Zumal sowohl Vertragsneuverhandlungen als auch die

Hinnahme eines unbequemen Urteils wohl aufs Gleiche hinauslaufen:

seine Entmachtung. Entweder den deutschen Richtern wird die

Oberhoheit der Luxemburger Kollegen vertraglich aufgezwungen, oder

sie erkennen sie faktisch an. Die Bundesbank als Institution hat

diesen Erkenntnisprozess schon hinter sich.

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