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07.06.2016 20:46:39

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Börsen-Zeitung: Friss oder stirb, Kommentar zur Stadtsparkasse

Düsseldorf von Annette Becker

Frankfurt (ots) - Friss oder stirb! So lautet der

Kompromissvorschlag, den Thomas Geisel (SPD), Oberbürgermeister (OB)

von Düsseldorf, in dem seit anderthalb Jahren schwelenden

Ausschüttungsstreit mit der Stadtsparkasse aus dem Hut zaubert. Der

Vorschlag setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Ausschüttung

für die Jahre 2014 und 2015 (mehr als 20 Mill. Euro), einer

Ausschüttungsformel für die Zukunft (5% des Gewinns vor Steuern und

Rücklagendotierung) und einer 25 Mill. Euro schweren Einmalzahlung

für das Museum Kunstpalast, dem der scheidende Hauptsponsor Eon nur

noch in diesem und im nächsten Jahr finanziell unter die Arme greifen

wird.

Im Gegenzug verspricht Geisel, der auch

Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse ist, den testierten

Abschluss 2014 freizugeben. Den Abschluss hatte der OB im vergangenen

Sommer als nicht rechtmäßig beanstandet - ein ungeheuerlicher

Vorwurf. Seither liegt der Streit im Finanzministerium

Nordrhein-Westfalens, das die Aufsicht über die Sparkassen des Landes

führt und über die Rechtmäßigkeit der Beanstandung und damit indirekt

auch des Abschlusses entscheiden muss.

Auf den ersten Blick scheint der Kompromiss für alle Beteiligten

eine tragfähige Lösung: für das NRW-Finanzministerium, weil es um

eine Entscheidung umhinkäme, für die gut 400 Sparkassen in

Deutschland, weil das - nicht nur in Düsseldorf - umstrittene Thema

Ausschüttung (vorerst) vom Tisch wäre, und letztlich auch für den

Sparkassenverband aus dem Rheinland, dessen Prüfer den beanstandeten

Abschluss ja mit einem uneingeschränkten Testat versehen hatten.

Selbst für die Stadtsparkasse wäre der Kompromiss finanziell

verkraftbar, auch wenn im Vergleich zu der im Januar vorgelegten

Kompromissformel eine Zahlung von 25 Mill. Euro on top käme.

Bei genauerem Hinsehen handelt es sich jedoch um einen mehr als

faulen Kompromiss. Zwar wäre der Vorwurf der rechtswidrigen

Bilanzierung formalrechtlich vom Tisch, mit seinem Handeln gestände

der Vorstand aber Fehler ein, die letztlich mit der erhöhten

Ausschüttung für 2015 geheilt würden.

Die Kernfrage, wer in einer Sparkasse für die Aufstellung des

Abschlusses verantwortlich ist und wer über die Gewinnverwendung

entscheidet, bliebe weiter unbeantwortet. Nachahmern wäre Tür und Tor

geöffnet. Von daher wäre es wünschenswert, dass der Vorstand Rückgrat

beweist und die finale Klärung vor Gericht erfolgt. Ansonsten hätte

der Streit erst gar nicht eskalieren dürfen.

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