20.08.2010 09:54:10

pressrelations.de/Schutzgemeinschaft für Bankkunden vor OLG Bamberg erfolgreich - Banken müssen ihren Kunden Bearbeitungsentgelte für Darlehen zurückzahlen

Schutzgemeinschaft für Bankkunden vor OLG Bamberg erfolgreich - Banken müssen ihren Kunden Bearbeitungsentgelte für Darlehen zurückzahlen

Spalt, 19.08.2010 Kreditinstitute, die ihren Kunden ein Bearbeitungsentgelt für die Gewährung von Krediten abverlangen, handeln rechtswidrig. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit Endurteil vom 04.08.2010, Aktenzeichen 3 U 78/10, entschieden.

Bislang hatten Kreditinstitute von ihren Kunden aufgrund einer Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gewährung von Krediten ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 4 % verlangt. Damit ist jetzt Schluss, entschied jetzt das OLG Bamberg und hat damit einer anders lautenden Entscheidung des OLG Celle aus dem letzten Jahr, Aktenzeichen 3 W 109/09, eine deutliche Absage erteilt.

Bei der Bearbeitung von Darlehen führe die Bank eine Leistung in ihrem eigenen Interesse aus, sodass sie hierfür kein gesondertes Entgelt von ihren Kunden verlangen kann. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Urteil des OLG Bamberg droht dem Vorstand der von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) verklagten Bank Ordnungshaft bzw. ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,---

"Da die meisten Kreditinstitute in Deutschland ein Bearbeitungsentgelt für Darlehen verlangen, hat das Urteil des OLG Bamberg weit reichende Konsequenzen. Kunden können bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte zurück fordern. Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein der SfB, Bankkundinnen und Bankkunden vor rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute zu schützen", kommentierte Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen die Entscheidung, die er für die SfB erstritten hatte.

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Hohenrainweg 3e 91174 Spalt www. schutz-vor-banken.de schutz-vor-banken@t-online.de

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ist ein Verbraucherschutzverein, der ausschließlich die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Banken und Finanzdienstleister vertritt und beim Bundesamt für Justiz in die Liste der klagebefugte Einrichtungen eingetragen ist. Hierbei werden u.a. verbraucherschutzwidrige Praktiken von Banken und Finanzdienstleistern gerichtlich verfolgt und eine umfangreiche Aufklärungsarbeit der Verbraucherinnen und Verbraucher geleistet mit dem Ziel, verbraucherschutzwidrige Praktiken entsprechend den Vorgaben der einschlägigen Europäischen Richtlinien ein und für allemal abzustellen.

Pressekontakt:

RA Wolfgang Benedikt-Jansen Jahnstraße 14 35066 Frankenberg Telefon: 06451 / 73710 Telefax: 06451 / 737118

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   August 20, 2010 03:23 ET (07:23 GMT)- - 03 23 AM EDT 08-20-10

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