30.08.2016 19:52:38
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Schön/Jarzombek: Freiheit des Internet wird gesichert
Die europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (BEREC) haben am heutigen Dienstag die finalen Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. Anhand dieser Richtlinie soll die europäische Telekom-Binnenmarktverordnung (TSM) ausgelegt werden. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:
Nadine Schön: "Im vergangenen Jahr wurde die Verordnung zur Schaffung des Telekommunikationsbinnenmarktes beschlossen. Die heute vorgestellten Leitlinien sichern das 'Best-Effort-Internet' weiter ab, also die pauschale Gleichbehandlung der Datenpakete. Internetzugangsanbieter dürfen Internetverkehr nicht anlasslos blockieren oder verlangsamen. Enge Ausnahmen gibt es daher etwa nur zur Wahrung der Netzwerksicherheit oder zur Bewältigung von Netzüberlastungen. Mit dieser gemeinsamen Positionierung wird ein europäischer Flickenteppich in der Auslegung vermieden. Die große Zahl von fast einer halben Million Eingaben während der öffentlichen Konsultationsphase zeigt, welche Bedeutung die Debatte um ein freies Internet in Europa hat."
Thomas Jarzombek: Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass es einen freien und diskriminierungsfreien Internetzugang geben muss, aber gleichzeitig innovative Dienste möglich sind. Dies wird auch in Zukunft nicht durch eine starre Internetregulierung verhindert. So können zwar Verkehrsklassen unterschiedlich bevorzugt werden, es darf aber keine Diskriminierung innerhalb dieser Verkehrsklassen geben. Auch Spezialdienste, beispielsweise für Sprachdienste über LTE-Mobilfunknetze in hoher Qualität, sind grundsätzlich möglich. Sie müssen objektiv erforderlich sein, um den Anforderungen an ein bestimmtes Qualitätsniveau zu genügen. Die Regulierungsbehörden sind dazu aufgefordert, die Kriterien durch eigene Bewertungen und Messungen zu überprüfen."
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