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13.12.2015 14:59:40

Schwesig: In Stellenanzeigen Mindestgehalt angeben

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will Unternehmen dazu verpflichten, bei Stellenausschreibungen anzugeben, welches Gehalt sie für den Job mindestens zahlen werden. In der Stellenanzeige sei "jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll", heißt es im Referentenentwurf zum "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern". Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf den ihm vorliegenden Entwurf. Würde der Arbeitgeber auch mehr zahlen als das angegebene Mindestentgelt, "hat er diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben". Die Transparenz solle Frauen helfen, bei Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln.

Schwesig will mit dem Gesetz erreichen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden. "Derzeit ist die Frage des Gehaltes in Deutschland eher ein Tabuthema, es ist eine Blackbox. Viele wissen gar nicht, ob sie eigentlich fair und gerecht bezahlt werden", hatte Schwesig vor wenigen Tagen in Berlin bei der Vorstellung des Entwurfs gesagt. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen 2014 durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als Männer.

Aus der Wirtschaft kam bereits scharfe Kritik an Schwesigs Plänen. "Das geplante Gesetz muss gestoppt werden. Es schafft jede Menge neue Bürokratie", hieß es in einer Mitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)./sk/DP/das

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