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04.07.2018 18:17:42

Start in das Berufsleben, einen Freiwilligendienst oder einen neuen Job: Besonderes Unfallrisiko beachten (FOTO)

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

Wer noch nicht so viel Erfahrung hat, trägt im Arbeitsalltag ein besonderes Unfallrisiko. Darauf deuten auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. 2017 entfielen 14,2 Prozent der dort gemeldeten meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit auf unter 25-Jährige. Diese Altersgruppe stellte aber gleichzeitig nur 10,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland am Arbeitsort.

Aller Anfang ist schwer

Auszubildende müssen in den ersten Wochen und Monaten im Betrieb mit ganz neuen Gegebenheiten und Anforderungen zurechtkommen. Ähnlich geht es Aushilfen sowie Praktikantinnen und Praktikanten. "Auch nach einem Berufswechsel und selbst nach einem Stellenwechsel fängt man in gewisser Weise von vorne an", gibt Jutta Lamers, Präventionsleiterin der BGW, zu bedenken. "Dabei ist die Kluft zum eigenen Erfahrungsschatz meist bei jungen Leuten am größten."

Damit Neulinge an einem Arbeitsplatz sicher und gesund arbeiten können, sind alle Beteiligten gefragt: die betreffenden Personen selbst, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, Vorgesetzte und auch die Kolleginnen und Kollegen.

Tipps für Auszubildende und andere Neulinge:

- Gerade zu Beginn der Ausbildung oder des neuen Jobs besonders aufmerksam auf etwaige Gefahren achten. - Die Sicherheitsanweisungen des Betriebs unbedingt befolgen - selbst wenn man deren Sinn mal nicht sofort erkennt. - Im Zweifel fragen, fragen, fragen - besser einmal zu viel als zu wenig.

Tipps für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Vorgesetzte:

- Für eine gründliche Einarbeitung und sorgfältige Unterweisung zu Beginn der neuen Tätigkeit sorgen. Diese darf nicht vernachlässigt oder aufgeschoben werden. - Sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten selbst vorleben. - Ein offenes Ohr für Fragen der Beschäftigten haben.

Tipps für Kolleginnen und Kollegen:

- Das neue Teammitglied kollegial aufnehmen und im neuen Arbeitsalltag unterstützen. - Mit gutem Beispiel vorangehen. Wer neu im Betrieb ist, orientiert sich in der Regel an den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Unterweisungshilfen der BGW

Zur Unterweisung der Beschäftigten hat die BGW einen branchenübergreifenden Leitfaden herausgegeben. Dieser lässt sich unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: 04-07-004, aus dem Internet herunterladen und von Mitgliedsbetrieben der BGW auch als gedrucktes Heft bestellen.

Speziell für die Altenpflege bietet die BGW zudem ausgearbeitete Unterweisungshilfen für Praktika, Freiwilligendienste und den Berufseinstieg an. Sie sind unter www.bgw-online.de/unterweisung-pflegepraktikum zu finden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

OTS: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege newsroom: http://www.presseportal.de/nr/77149 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_77149.rss2

Pressekontakt: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Torsten Beckel / Sandra Bieler Kommunikation Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07-27 14 E-Mail: presse@bgw-online.de

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