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26.05.2016 21:07:38

Südwest Presse: Kommentar: Mindestlohn

Ulm (ots) - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind für viele Arbeitnehmer ein Sahnehäubchen auf ihren Lohn. Geringverdiener dürften sich ganz besonders über diesen Zuschlag freuen. Sie trifft daher das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hart, dass solche Zahlungen unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn angerechnet werden können.

Trotzdem klingt der Spruch der obersten Arbeitsrichter logisch. Denn in diesem Fall handelte es sich nicht um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Sie waren im Arbeitsvertrag fest vereinbart. Zudem wurden sie nicht in einem Betrag ausgezahlt, sondern verteilt über zwölf Monate. Die Klägerin selbst dürfte beim Errechnen ihres Stundenlohns sehr wohl auch die Zusatzzahlungen berücksichtigt haben.

Für die Richter konnte es keine Rolle spielen, ob sie mit ihrem Urteil den Sinn des Mindestlohns aushöhlen. Sie müssen sich nach dem richten, was im Gesetz steht. Das ist das eigentliche Problem: Das mag zwar gut gemeint sein, aber es ist handwerklich schlecht gemacht, wie der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisiert. Die Juristen im Arbeitsministerium haben sich an vielen Stellen um klare Regeln gedrückt. Vermutlich mussten sie das Gesetz unter großem Zeitdruck erarbeiten, weil es ein Herzensanliegen der SPD und von Arbeitsministerin Andrea Nahles war. Die Dummen sind die Richter, die jetzt schwammige Regelungen interpretieren müssen.

Ein ärgerliches wie ebenso überflüssiges Problem. Die Theoretiker in den Ministerien müssten nur mehr auf die Praktiker hören, die sehr gut wissen, ob Regelungen alltagstauglich sind oder nur jede Menge Rechtsstreitigkeiten heraufbeschwören.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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