26.05.2016 21:07:38
|
Südwest Presse: Kommentar: Mindestlohn
Trotzdem klingt der Spruch der obersten Arbeitsrichter logisch. Denn in diesem Fall handelte es sich nicht um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Sie waren im Arbeitsvertrag fest vereinbart. Zudem wurden sie nicht in einem Betrag ausgezahlt, sondern verteilt über zwölf Monate. Die Klägerin selbst dürfte beim Errechnen ihres Stundenlohns sehr wohl auch die Zusatzzahlungen berücksichtigt haben.
Für die Richter konnte es keine Rolle spielen, ob sie mit ihrem Urteil den Sinn des Mindestlohns aushöhlen. Sie müssen sich nach dem richten, was im Gesetz steht. Das ist das eigentliche Problem: Das mag zwar gut gemeint sein, aber es ist handwerklich schlecht gemacht, wie der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisiert. Die Juristen im Arbeitsministerium haben sich an vielen Stellen um klare Regeln gedrückt. Vermutlich mussten sie das Gesetz unter großem Zeitdruck erarbeiten, weil es ein Herzensanliegen der SPD und von Arbeitsministerin Andrea Nahles war. Die Dummen sind die Richter, die jetzt schwammige Regelungen interpretieren müssen.
Ein ärgerliches wie ebenso überflüssiges Problem. Die Theoretiker in den Ministerien müssten nur mehr auf die Praktiker hören, die sehr gut wissen, ob Regelungen alltagstauglich sind oder nur jede Menge Rechtsstreitigkeiten heraufbeschwören.
OTS: Südwest Presse newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59110 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!