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19.09.2016 19:02:41

taz-Kommentar von Christian Rath über die beiden AfD-Fraktionen in Stuttgart

Berlin (ots) - Nicht auf AfD-Niveau begeben

Kaum hatte der Landtag in Baden-Württemberg akzeptiert, dass es nach einer Spaltung zwei AfD-Fraktionen gibt, machen diese beiden Fraktionen auch schon gemeinsame Sache. Sie beantragen einen Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus - wozu zwei Fraktionen erforderlich sind.

Breit grinsend erklärten die angeblich verfeindeten Fraktionsvertreter dabei, man mache nur von den parlamentarischen Möglichkeiten Gebrauch. Jetzt wollen sich die Fraktionen wiedervereinigen - aber erst nachdem der beantragte Untersuchungsausschuss eingerichtet ist. Muss der Landtag so etwas dulden?

Ja, das muss er und das sollte er. Denn es liegt kein offensichtlicher Missbrauch von parlamentarischen Rechten vor. Die Aufspaltung der Fraktion ist nicht erfolgt, um mehr Einfluss und Geld im Landtag zu bekommen. Vielmehr gab es einen ernsthaften Konflikt - über den Umgang mit Antisemiten - und einen damit verbundenen Machtkampf. Die AfD büßte bei der Spaltung sogar den prestigeträchtigen Status als stärkste Oppositionsfraktion ein. Auch die Wiedervereinigung der Fraktionen verzögert sich nicht nur wegen des Untersuchungsausschusses, sondern vor allem weil man noch hart um Posten feilscht und an einer für die künftige AfD-Fraktion finanziell möglichst günstigen Lösung bastelt.

Wäre die AfD an der Macht, wäre von ihr kein fairer Umgang mit ihren Gegnern zu erwarten. Aber die AfD ist nicht an der Macht. Und ihre Existenz sollte auch nicht dazu führen, dass sich nun alle auf AfD-Niveau begeben. Es ist eine Stärke des Rechtsstaats, dass nicht die Mehrheit entscheidet, wer Rechte wahrnehmen darf, und dass diese Rechte auch für Unsympathische gelten. So gesehen gibt es sogar ein Recht, unsympathisch zu sein. Die AfD hat in dieser Sache ausgiebig davon Gebrauch gemacht - auch jenseits ihrer Inhalte. Davon würde eine juristische Auseinandersetzung nur ablenken.

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