18.02.2013 14:37:00
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Telekom-Prozess - "Kronzeuge" 4 - Alle Vorstandsmails verschwunden
Die Andeutungen des Verteidigers von Ex-Festnetzvorstand Rudolf Fischer, wonach er selbst die Mails weiter gegeben haben könnte, verneinte Schieszler, räumte aber eigene Kontakte zu "News"-Journalisten ein.
Offen blieb, ob Schieszler durch Infos aus dem Umfeld des Sprechers der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, über seinen angestrebten Kronzeugenstatus in Kenntnis gesetzt worden sei. Pöchinger wird als Beschuldigter in einer weiteren Telekom-Causa geführt, wo es um angebliche Schmiergeldzahlungen an das BZÖ geht. Alle Beteiligten weisen ein strafrechtliches Vergehen zurück. Der Anwalt von Fischer, Otto Dietrich, zitierte aus einem Telefonüberwachungsprotokoll von 2012. Woher er dieses habe, sagte er nicht.
Staatsanwalt Hannes Wandl konterte: Im Akt ist mit August 2011 vermerkt, die Staatsanwalt Wien machte Schieszler ein Angebot, abhängig von weiteren Voraussetzungen die Kronzeugenregelung in Anspruch zu nehmen.
Schieszler betonte, er habe bezüglich seines Kronzeugenstatus mit niemandem Gespräche geführt, wenn, dann habe das sein Anwalt Stefan Prochaska getan. Richter Michael Tolstiuk stellte klar, dass ihm der Kronzeugenstatus "in Aussicht" gestellt wurde. Wie hart die Vernehmungen gewesen sind, lässt eine Zahl erahnen: Die längste Einvernahme bei den Ermittlungsbehörden hätte 18 Stunden gedauert.
Die Verteidigung von Schieszler wollte Einsicht in das Tagebuch von Schieszler, wo der Ex-Prokurist selbst eine "Shit list" der Telekom geführt hatte. Richter Tolstiuk wollte daraufhin wissen, was der Anwalt den sehen wolle, denn das ganze Tagebuch werde er sicher "nicht bei Gericht auflegen", da es auch Persönliches enthalte. Schieszler hatte unter "Shit list" notiert, "Vorstand treibt Kurs für Stock Options". Damit habe er die zwei Vorstände Fischer und Colombo gemeint, nicht den gesamten Vorstand, sagte Schieszler heute.
Das schon in Medien zitierte Schieszler-Tagebuch ist ein simples schwarzes Büchlein aus Papier. Er selbst bezeichnet es als Notizbuch. Während der Verhandlung blätterte Richter Michael Tolstiuk immer wieder interessiert in dem Büchlein.
(Schluss) stf/gru/lo
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