12.04.2016 20:05:24
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Tillmann/Horb: Besteuerungsverfahren weiter vereinfachen und beschleunigen
Die Union strebt für das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens weitere Maßnahmen zur Steuervereinfachung an, die in der öffentlichen Anhörung mit den Sachverständigen erörtert werden sollen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie die zuständige Berichterstatterin Margaret Horb:
"Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird unser Besteuerungsverfahren schneller, serviceorientierter und effizienter. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung so nutzen, dass Steuerzahler, Unternehmen, Steuerberater und Finanzverwaltung gleichermaßen von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens profitieren.
Wir als Union wollen im Gesetzgebungsverfahren weitere, konkrete Vereinfachungsschritte umsetzen.
Das Instrument der verbindlichen Auskunft werden wir stärken, damit Steuerpflichtige schneller Rechts- und Planungssicherheit bei der steuerlichen Beurteilung komplexer Einzelfälle erhalten können. Wir wollen deshalb gesetzlich festschreiben, dass über Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von sechs Monaten entschieden wird.
Wir wollen eine unbürokratische Ermittlung der Herstellungskosten auf eine solide, gesetzliche Grundlage stellen. Daher werden wir das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersvorsorge in die Steuerbilanz übernehmen (§ 6 Abs. 1 EStG).
Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a EStG sollen künftig auch elektronisch versendet werden dürfen. Auf Wunsch ist den Kunden aber weiterhin kostenfrei eine papiergebundene Steuerbescheinigung zu übersenden.
Steuerpflichtige sollen insbesondere bei komplexen Auslandssachverhalten länger Zeit erhalten, Erwerbsvorgänge und Grundstücksverkäufe an das Finanzamt zu melden. Die Frist soll von derzeit zwei Wochen auf einen Monat verlängert werden.
Zu einem einfachen und übersichtlichen Steuerrecht gehört es auch, Regelungen zu streichen, wenn sie überholt sind. Betreffende Regelungen werden wir daher streichen. Leider konnten wir noch nicht bei allen Punkten Einvernehmen mit dem Koalitionspartner erreichen:
Wir wollen auch den sog. Vollverzinsungssatz (also der Zinssatz für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen) einheitlich und befristet von derzeit 0,5 Prozent auf 0,4 Prozent pro Monat absenken. Wenn der Zins bei sechs Prozent pro Jahr liegt und der Marktzins bei nahezu null, führt das zu grotesken Fehlanreizen.
Ebenso setzen wir uns dafür ein, die umsatzsteuerliche Kleinbetragsgrenze, bis zu der die Pflichtangaben für Rechnungen reduziert sind, von derzeit 150 Euro auf 400 Euro anzuheben. Insbesondere bei kleinen alltäglichen Bargeschäften im unternehmerischen Alltag würde damit eine konkrete Vereinfachung erreicht."
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