02.01.2020 21:24:41
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US-Behörden beschränken Verkauf bestimmter Aromen für E-Zigaretten
WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung will den Verkauf von E-Zigaretten mit Geschmacksrichtungen beschränken, die besonders Jugendliche ansprechen. Die Aufsichtsbehörde FDA (Food and Drug Administration) teilte am Donnerstag mit, nach dem Ablauf von 30 Tagen seien solche Geschmacksrichtungen, wie etwa Frucht oder Minze, nicht mehr erlaubt. Dies betreffe E-Zigaretten mit bereits befüllten Patronen, die bei Jugendlichen besonders beliebt seien. Die Geschmacksrichtungen Tabak und Menthol sind von der Beschränkung nicht betroffen, ebenso wenig andere Modelle wie E-Zigaretten mit kleinen Tanks, die selbst befüllt werden können.
Zur Begründung hieß es, man sei darum bemüht, gegen die zunehmende E-Zigaretten-Nutzung unter Jugendlichen vorzugehen und zugleich erwachsenen Nutzern Rechnung zu tragen, die mit E-Zigaretten von herkömmlichen Tabakprodukten loskommen wollten. Im September hatte US-Präsident Donald Trump ursprünglich ein noch weitergehendes Verbot von Aromen ins Gespräch gebracht. Trump äußerte sich in den vergangenen Monaten mehrfach besorgt über die Nutzung von E-Zigaretten, insbesondere unter Jugendlichen. Erst kürzlich hatten die USA das Mindestalter zum Kauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten von 18 auf 21 Jahre angehoben.
Der Tod von Dutzenden Menschen nach dem Gebrauch von E-Zigaretten hat in den Vereinigten Staaten Sorge ausgelöst. Der US-Gesundheitsbehörde CDC zufolge starben bereits mehr als 50 Menschen, die Zahl der Erkrankten liegt demnach bei mehr als 2500 Fällen. In Deutschland und auch europaweit ist bislang kein ähnlicher Anstieg von Lungenschädigungen bekannt. Die Beschwerden scheinen sich auf Nutzer in Nordamerika zu beschränken. In Deutschland ist die Zusammensetzung der Wirkstoffe von E-Zigaretten strenger reguliert als in den USA./jac/DP/he
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