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03.08.2015 22:27:38

WAZ: Indiz für Frust im Job - Kommentar von Michael Kohlstadt zu Arbeitszeitregeln

Essen (ots) - In Deutschland ist das Arbeitsleben in vieler Hinsicht klar und sinnvoll geregelt. Die Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes, die Bestimmungen des Arbeitsschutzes - sie bilden den vernünftigen Rahmen für ein gedeihliches Miteinander von Beschäftigten und Arbeitgebern. Alles andere machen die Tarifparteien bekanntlich untereinander aus. Nur so überhaupt kann man die komplexe Arbeitswelt einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft organisieren.

Immer öfter aber landen Streitfragen im Job vor den Arbeitsgerichten. Zunächst geht es dabei um individuelle Auseinandersetzungen. Doch die Fälle häufen sich. Arbeitsgerichte sind somit auch eine Art Seismograf der sich wandelnden Arbeitswelt. Vorgänge wie der Fall des Kfz-Mechanikers aus Oberhausen mögen kurios klingen, können aber auch ein Indiz sein für einen Trend: die schleichende Verdichtung von Arbeitsleistungen.

Mit einigem Wohlwollen sollte die Frage, ob Duschen zur Dienstzeit zählt oder Kliniken ihre Krankenschwestern fürs Überstreifen des OP-Kittels bezahlen, nicht vor Gerichten landen müssen. In einem gut geführten Haus mit intaktem Betriebsklima regelt man so etwas intern. Wer als Autoschlosser aber vor den Kadi zieht in der Hoffnung, die Zeit am Spind bezahlt zu bekommen, schiebt möglicherweise schon länger aufgestauten Frust vor sich her - und wehrt sich dann auf diese Weise.

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