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29.11.2013 19:14:59

Westdeutsche Zeitung: Land setzt Bürgermeister vor der Kommunalwahl unter Druck - Auch vor der eigenen Türe kehren Ein Kommentar von Lothar Leuschen

Düsseldorf (ots) - Es lässt schon tief blicken, wie das Land mit den Chefs der Kommunen an Rhein und Ruhr umgeht. Die Damen und Herren Bürgermeister und Landräte mögen sich doch bitte überlegen, ob sie ihre mögliche Wiederwahl nicht um ein Jahr vorziehen und die Sache gleich zusammen mit der Besetzung der Räte erledigen wollen. Das ist schon ein starkes Stück. Denn welcher Bürgermeister oder Landrat kann im übernächsten Jahr noch erhobenen Hauptes zur Wahl der Stadtoberen antreten, wenn er scheinbar ein Jahr lang an seinem Posten geklebt hat? Eigentlich keiner. Dass sich dennoch fast jeder zweite gewählte Stadt- beziehungsweise Kreischef gegen den vorzeitigen Wahlkampf in eigener Sache entschied, ist deshalb umso bemerkenswerter.

Gleichwohl ist es richtig, Rats- und Oberbürgermeisterwahl wieder in Einklang zu bringen. Welche Idee hinter der Entkopplung gesteckt haben mag, können heute wahrscheinlich nicht einmal mehr die ehemaligen Koalitionäre CDU und FDP schlüssig erklären. Das Ergebnis ihrer Operation war jedenfalls, dass zur Oberbürgermeisterwahl noch weniger Leute gingen als zur viel zu gering geschätzten Kommunalwahl.

Daraus wollen Rot und Grün in NRW nun die Konsequenzen ziehen. Denn der zusätzliche Urnengang bringt erstens keine anderen Ergebnisse, als wenn Kommunalfürsten und Räte in einem Rutsch gewählt werden. Und zweitens kostet so eine Wahl viel Geld, von dem die allermeisten der 396 Kommunen in NRW zu wenig haben.

Dennoch ist der Vorschlag des Landes ein unfreundlicher Akt. Ihrer vorgezogenen Wiederwahl werden nur jene Amtsträger zustimmen können, die ihrer Sache sicher sind oder nicht mehr antreten möchten. Allen anderen pfuscht das Land in die Lebensplanung. Es ist eben nicht in jedem Fall Postenkleberei, wenn ein Bürgermeister oder Landrat heute sagt, dass er erst 2015 zur Wahl antreten will.

Deshalb hätte das Land besser daran getan, nach der Änderung des Wahlgesetzes die Sache bis 2020 auf sich beruhen zu lassen. In der Zwischenzeit hätte es sich aus Kostengründen die Frage stellen können, ob Bezirksregierungen wirklich notwendig sind. Dann ginge es allerdings um die eigenen Pfründe.

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