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01.06.2014 19:08:58

Westdeutsche Zeitung: Überwachung mit dem Datenstaubsauger = von Olaf Steinacker

Düsseldorf (ots) - Seit den Enthüllungen Edward Snowdens vor bald einem Jahr weiß die Welt, dass es vor dem Zugriff der NSA und ihrer befreundeten Dienste vor allem aus Großbritannien kein Entrinnen gibt. Systematisch wird die weltweite Kommunikation - Telefonate, E-Mails, Chats oder Plaudereien in Sozialen Netzwerken - abgehört, ausgewertet und gespeichert. An dieser Schnüffelei will sich nun auch der Bundesnachrichtendienst (BND) durch ein millionenschweres Programm beteiligen. Dass die Geheimdienste sich auch für Bilder interessieren, sie millionenfach speichern und per Gesichtserkennungssoftware auswerten, könnte man achselzuckend hinnehmen - nach dem Motto: Darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an. Das wäre allerdings ein gewaltiger Irrtum. Denn aus welchen Quellen die Schnüffler sich bedienen, ist unklar. Sicher ist, dass sämtliche elektronischen Medien ausgespäht werden. Verzicht auf digitale Kommunikation ist zwar theoretisch möglich, aber in der Realität kaum machbar. Nicht einmal in der Theorie zu verhindern ist hingegen, von unzähligen Videokameras im öffentlichen Raum, auf Straßen, an Flughäfen oder bei Behörden gefilmt zu werden. Wer etwa bei der Einreise in die USA fotografiert wird, hat beste Chancen, in der Datenbank der NSA zu landen. Dass der Geheimdienst dazu nichts sagen will, kann man als Eingeständnis dieser Praxis werten. Laut "New York Times" werden auch Videokonferenzen systematisch abgehört und Bilder von ausländischen Ausweisdatenbanken abgefischt. Womöglich auch aus Deutschland. Dass der BND sich besser verhält als sein US-Pendant, ist nicht zu erwarten - schon gar nicht, wenn der deutsche Auslandsgeheimdienst erst mal mit seinem neuen 300-Millionen-Datenstaubsauger auf die Jagd geht. Schon heute bemängeln Experten die unverhältnismäßige Überwachung des internationalen Datenverkehrs durch den BND. Von 37 Millionen gefilterten Mails im Jahr 2010 haben sich nur ein Dutzend als relevant erwiesen. Dass es dabei offiziell nur um die Kommunikation von Nicht-Deutschen geht, macht die Sache keinesfalls besser. Denn auch diese Menschen haben Grundrechte. Wenn der BND diese verletzt, ist das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

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