23.02.2015 21:32:58
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Edathy
Bei sechs Gelegenheiten soll sich der Bundestagsabgeordnete Kinderpornos aus dem Internet geladen haben - mal eine Datei, mal fünf oder acht. Dazu fand man noch eine CD mit Jugendpornographie und einen entsprechenden Bildband. Schlimm, ja. Aber nichts, was auch nur annähernd an jene Fälle heranreicht, mit denen es Gerichte täglich zu tun haben. Da geht es gewöhnlich um zigtausende Dateien. Um Mengen, die so groß sind, dass die Staatsanwaltschaften IT-Dienstleister mit der Auswertung beauftragen müssen.
Kleinere Fälle wie der Fall Edathy münden nur selten in öffentliche Gerichtsverhandlungen. Meistens enden sie diskret mit der Verhängung eines Strafbefehls. Der Nachbar erfährt nichts, auch der Arbeitgeber nicht. Ist Edathy also ein Opfer seiner Prominenz?
Milde in Kinderpornoverfahren lässt der Staat in der Regel nicht walten, wenn es um Lehrer, Polizisten, Richter oder Staatsanwälte geht. Von ihnen und allen anderen Beamten wird besonders vorbildliches Verhalten erwartet, weshalb ihnen oft neben der strafrechtlichen Verurteilung auch noch die Entlassung droht. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass sich auch ein früherer Volksvertreter wie Sebastian Edathy, der als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses in herausragender Stellung gewirkt hat, in öffentlicher Verhandlung verantworten muss. Dass es dabei »nur« um eine Handvoll Kinderpornos geht, wird das Gericht zu Edathys Gunsten werten.
Die moralische Verwerflichkeit mindert das aber nicht. Ein Kinderpornofoto oder 100: Am Anfang steht immer der Missbrauch eines Kindes, ohne den ein solches Foto überhaupt nicht gemacht werden könnte.
Edathy beklagt seine »öffentliche Hinrichtung«, sein Anwalt, dass etwa 60 Menschen früh von den Ermittlungen gegen den SPD-Mann wussten und die Presse informiert wurde. Edathy scheint zu verdrängen, dass er selbst von undichten Stellen profitiert hat. Er wusste vor der Razzia Bescheid - und hatte Gelegenheit, mögliche Beweise zu vernichten. Dass er das getan hat, ist nicht bewiesen - auch wenn bei ihm eine zerstörte Festplatte entdeckt wurde.
Der Edathy-Prozess macht erneut beklemmend klar, dass Kinderpornokonsum nichts mit Schmuddel-Milieu zu tun hat, sondern in allen Schichten zu Hause ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es mit dem Schutz von Kindern selbst im »normalen« Internet nicht allzu weit her ist. Wer bei Google »Kinderpornos« eingibt, findet natürlich keine Pornographie. Aber Google bietet zu dem Suchbegriff wie selbstverständlich Fotos zu »Kinder in der Dusche«, »Mädchen beim Training« und »Kinder in Boxershorts« an. Wie krank ist das?
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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