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29.09.2015 23:02:39

Westfalen-Blatt: zu "Wenn Europa wählt"

Bielefeld (ots) - Die Argumentation der Karlsruher Richter für die Aufhebung der Sperrklausel war schon 2014 einigermaßen abenteuerlich. Sie billigten dem Europäischen Parlament eher eine Spaßrolle ohne echte demokratische Kompetenz zu - und sorgten damals mit ihrer Entscheidung dafür, dass genau diese Rolle als im Grunde wirkungslose Garnitur des europäischen Geschehens zementiert wurde. Es geht nicht um die Frage, ob eine Splitter- oder Spaßpartei den Einzug in die europäische Volksvertretung schafft oder nicht. Eine demokratische Wahl in Europa muss sicherstellen, dass sie in allen 28 Mitgliedstaaten nach gleichen Regeln stattfindet und nach identischen Methoden ausgezählt wird. Das ist bis heute nicht der Fall. Der Entwurf eines europäischen Wahlrechts war deshalb überfällig. Seine Stärke liegt nicht darin, das Plenum von Einzelgängern zu reinigen und die Macht der großen Fraktionen zu festigen. Das haben die Vertreter aller kleinen Gruppierungen schon selbst getan, als sie sich - zur Durchsetzung ihrer Wählerinteressen - den großen Fraktionen angeschlossen haben. Der Entwurf ist gut, weil Unterschiede beseitigt werden, die es bei der Gewichtung der Wählerstimmen gab. So etwas darf in der EU nicht sein.

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