14.05.2014 21:24:58
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Westfalenpost: Unterhaltsvorschuss - Die Pflicht der Väter
"Vater Staat" muss einspringen, weil biologische Väter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Das ist im Sinne der Kinder alternativlos. Ärgerlich aber wird es, wenn Städte in NRW Vorschüsse bei säumigen Elternteilen nicht eintreiben, obwohl dies vielfach möglich wäre. Die Kostenteilung zwischen den staatlichen Ebenen trägt dazu bei, dass Gemeinden die personell aufwändige Suche nach dem Kindsvater nicht selten nur halbherzig betreiben und stattdessen Bund und Land zur Kasse bitten. Die Zeche zahlt dann der Steuerzahler.
Dass die Politik den staatlichen Unterhaltsvorschuss auf Kinder bis zum zwölften Lebensjahr begrenzt, wirft Fragen auf. Es steht kaum zu erwarten, dass der säumige Vater seiner Unterhaltspflicht nach dem 12. Geburtstag des Kindes plötzlich nachkommt. Sinnvoller wäre es, die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss auf das 18. Lebensjahr auszuweiten und im Gegenzug die säumigen Väter entschiedener zu verfolgen. Dies wäre nicht nur gerechter, sondern dürfte am Ende auch die staatlichen Kassen bei Hartz-IV-Zahlungen entlasten.
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