Die S.A.G. Solarstrom AG hat in der abschließenden Vertragsverhandlung mit einem international tätigen Energieunternehmen über die Umsetzung einer Projektpipeline im dreistelligen MWp-Bereich für 2013 und 2014 keine Einigung erzielt. Die Verhandlungen sind damit nach Auffassung der S.A.G. Solarstrom AG gescheitert. Hintergrund waren Anzahlungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften vor Projektbeginn sowie Gewährleistungsbürgschaften nach Projektabschluss, die für diese Projekte von der S.A.G. Solarstrom AG zu stellen waren.
Die S.A.G. Solarstrom AG wird unter dem Eindruck des Ergebnisses der Verhandlungen den Geschäftsbereich Anlagenbau auf den Prüfstand stellen. Für die Gesellschaft stellen die im Markt zunehmend geforderten Bürgschaften, die vor Projektbeginn in Höhe von bis zu 20 % des Projektvolumens und nach Projektabschluss als Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von bis zu 10 % zu leisten sind, eine unverhältnismäßig hohe Kapitalbindung dar. Diese Kapitalbindung steht zusammen mit den Risiken von Großprojekten in vielen Projekten in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur erzielbaren Marge.
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Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.