09.10.2015 15:17:38
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40 Jahre deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen
Das Abkommen gilt für alle, die am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen gewohnt haben und heute noch dort wohnen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1990 nach Deutschland gezogen sind, gilt das europäische Gemeinschaftsrecht.
Von 1976 bis zum Jahresende 1990 sind mehr als 900 000 - in aller Regel deutschstämmige - Personen von Polen nach Deutschland gezogen und gehören damit zu dem Personenkreis, der eine deutsche Rente nach dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 bekommt oder unter bestimmten Voraussetzungen bekommen kann.
Das 40-jährige Bestehen des Abkommens wird von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg heute ab 15.00 Uhr mit einem Festakt im Potsdamer Landtag gewürdigt.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.
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Pressekontakt: Dr. Dirk von der Heide Tel.: 030 865 89178 Fax: 030 865 27379 Mail: pressestelle@drv-bund.de
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