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18.03.2014 18:53:59

Allgemeine Zeitung Mainz: Klare Regeln / Kommentar zum Euro-Urteil

Mainz (ots) - Behauptungen in der Union, die Kläger gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM seien auf ganzer Linie gescheitert, werden auch nach der Entscheidung im Hauptverfahren nicht richtiger. Korrekt ist, dass die Karlsruher Richter den permanenten Euro-Rettungsschirm im Grundsatz für verfassungskonform halten und damit der Linie der Bundesregierung gefolgt sind. Sie haben aber auch die Auflagen bestätigt, die schon im Eilverfahren vor eineinhalb Jahren formuliert worden sind. Damit wird die Regierung verpflichtet, die Haftung der Bundesrepublik auf 190 Milliarden Euro zu begrenzen. Ein schöner Erfolg der Kläger, wenn man bedenkt, dass im Kleingedruckten des ESM-Vertragswerks keine Obergrenzen vorgesehen sind. Danach hätte Deutschland praktisch unbegrenzt für zahlungsunfähige Euro-Länder in Haftung genommen werden können. Zudem muss der Bundestag Jahr für Jahr Vorsorge treffen, damit ein möglicher Kapitalbedarf des ESM gedeckt wäre. Bisher hat Deutschland ja nur 22 Milliarden Euro einbezahlt. Laut Vertrag hätte Berlin im Falle eines Streits über deutsche Zahlungspflichten das Stimmrecht entzogen werden können. Ein Unding, bedenkt man, dass Deutschland 27 Prozent des Rettungsschirms finanziert und damit im Aufsichtsgremium faktisch ein Vetorecht ausübt. Auch diese wichtige Korrektur dürfen sich die Kläger auf die Fahnen schreiben. Fazit: Mit dem Urteil besteht Rechtssicherheit, es wurden die Rechte des Parlaments gestärkt und das Risiko ausgeschlossen, dass deutsche Steuerzahler unbegrenzt für Eurosünder geradestehen müssen. Damit kann man durchaus zufrieden sein.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Florian Giezewski Regionalmanager Telefon: 06131/485817 desk-zentral@vrm.de

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