21.05.2014 21:04:58

Allgemeine Zeitung Mainz: Klares Urteil / Kommentar zu Sonderzahlungen bei Opel

Mainz (ots) - Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder einen Ausgleich für einen Lohnverzicht erhalten, den die gesamte Belegschaft erbringt? Der Streit zwischen IG Metall und anderen Arbeitnehmervertretungen bei Opel hat eine lange Historie. Und am Anfang sah es nicht nach dem nun klaren Urteil des BAG aus: Das Arbeitsgericht in Darmstadt gab den Rüsselsheimer Klägern, die gegen die Beihilfen vor Gericht gezogen waren, seinerzeit recht. Nun aber hat das BAG keinerlei Raum für Zweifel gelassen: Gewerkschaften dürfen im Rahmen von Sanierungspaketen mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen, die ihre Mitglieder besser stellen als den Rest der Belegschaft. Die Beschäftigten eben nicht alle gleich zu behandeln, ist also völlig legal - aber ist das auch legitim und vor allem klug? Die Gewerkschaften betonen zu Recht, dass die Mitglieder mit ihren Beiträgen den Einsatz der Arbeitnehmervertreter erst möglich machen, und dass zunächst nur die IG-Metall-Klientel Anspruch auf die ausgehandelten Bezahlungen hat. Viele Unternehmen übertragen aber auch die Vereinbarungen auf die nicht organisierten Beschäftigten. Aber rackern sich nicht auch diese Mitarbeiter für das Unternehmen ab, und haben nicht auch sie auf Lohn verzichtet? Alle sind gleich, manche sind gleicher - diesem Eindruck in der Belegschaft Vorschub zu leisten, kann auch nicht im Interesse einer Gewerkschaft sein. Deshalb wären die Arbeitnehmervertreter gut beraten, das Grundsatzurteil des BAG jetzt nicht zum Anlass zu nehmen, solche Sonderbehandlungen von Gewerkschaftsmitgliedern in Tarifvereinbarungen nun zur Regel zu machen. Wenn sich ein Graben durch die Belegschaft zieht, schadet das nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch dem Unternehmen.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Sina Schreiner Newsmanagerin Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

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