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14.07.2020 23:48:38

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APA ots news: FMA untersagt Commerzialbank Mattersburg Fortführung des Geschäftsbetriebes und setzt Regierungskommissär ein

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

hat heute per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem konzessionierten

Kreditinstitut "Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG" mit Sitz

in 7210 Mattersburg, Judengasse 11, die Fortführung des

Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den

Wirtschaftsprüfer Mag. Bernhard Mechtler, 1090 Wien, Porzellangasse

51, als Regierungskommissär bestellt.

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA "bei Gefahr für die

Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen

Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten

Vermögenswerte zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen

durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach

Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten."

Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG

"die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise

untersagen" sowie gemäß § 70 (2) Z 2 "eine fachkundige

Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand

der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört." Diese

Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b "im Falle, dass dem

Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise

untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr

nicht vergrößern."

Die Maßnahmen der FMA erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange

der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten

Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0155 2020-07-14/23:43

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