04.08.2009 12:57:00
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APA ots news: Handelsgericht Wien gibt Meinl Bank Recht
Wien (APA-ots) - Das Handelsgericht Wien hat in einem am 3. August zugestellten Urteil die Schadenersatzklage einer MEL Anlegerin abgewiesen und damit dem Wertpapierdienstleister und der Meinl Bank Recht gegeben. Es ist dies das zweite Urteil innerhalb weniger Tage, in dem die Verantwortung der Anleger bei einem Investment betont wird. In seinem Urteil hält das Gericht fest, dass beim Kauf von Aktien oder Zertifikaten die Durchsicht der Risikohinweise zumutbar ist. Grundsätzlich müsse man, so das Gericht, beim Kauf von Zertifikaten oder Aktien davon ausgehen, dass diese steigen und fallen können.
Die Anlegerin kaufte im Januar 2006 um EUR 32.000 Zertifikate von MEL (inzwischen Atrium European Real Estate). 2008 klagte die Anlegerin aufgrund des Kursrückgangs der Papiere auf Schadenersatz.
Vor Gericht brachte die Anlegerin vor, von ihrem Berater beim Beratungsgespräch nicht über die mit dem Investment in MEL verbundenen Risken aufgeklärt worden zu sein und die Risikohinweise nicht gelesen zu haben. Aus dem Beratungsprotokoll geht hervor, dass die Klägerin eine mittlere bis höhere Risikobereitschaft mit ihrer Unterschrift bestätigt hat. Die Risikohinweise auf der Rückseite des Kaufantrags hielt das Gericht für ausreichend und dessen Durchsicht einem Anleger zumutbar: "Die Klägerin kann sich daher nicht darauf zurückziehen, diese Passagen nicht gelesen zu haben und deshalb nicht aufgeklärt worden zu sein (...)" Indem sich die Klägerin bewusst war, Aktien oder Zertifikate zu kaufen, so das Gericht, sei ihr auch klar gewesen, dass diese steigen oder fallen können. Zur gleichen Erkenntnis war vor wenigen Tagen das Landesgericht Feldkirch gelangt.
Die Meinl Bank zeigt sich durch die aktuelle Entscheidung in ihrer grundsätzlichen Rechtsansicht bestätigt. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir haben uns selbstverständlich immer innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegt. Das Urteil zeigt deutlich, dass es beim Erwerb von Aktien oder Zertifikaten auch aufgrund der umfassenden Aufklärung in den Risikohinweisen einen klaren Bereich der Eigenverantwortung der Anleger gibt."
Für Meinl-Anwalt Georg Schima ist das Urteil die logische Konsequenz aus der Tatsache, dass Eigenverantwortung bei Kapitalmarkttransaktionen nicht wegzudiskutieren ist; alles andere hätte negative Folgen für den Kapitalmarkt, dessen wesentliches Kennzeichen eben eine potentielle Volatilität nach oben und nach unten sei, so Schima.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 - 203 e-mail.: huemer@meinlbank.com Herbert Langsner Tel.: +43 1 531 88 - 250 e-mail.: langsner@meinlbank.com
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OTS0094 2009-08-04/12:20
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