04.01.2024 10:34:38

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APA ots news: Regulatorische Änderungen, neue Vorschriften und wesentliche Weichenstellungen

Das bringt das Jahr 2024 für die Finanzmarktregulierung

Wien (APA-ots) - Das Jahr 2024 bringt eine Reihe relevanter Änderungen

und Neuerungen im Aufsichtsrecht. Darüber hinaus sind im Verlauf

dieses Jahres zentrale regulatorische Richtungsentscheidungen und die

Finalisierung wesentlicher Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene zu

erwarten. Die FMA informiert über die wesentlichsten Entwicklungen:

Neuerungen und Änderungen im Bereich nachhaltige Finanzierungen

Im Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung, basierend

auf den European Sustainability Reporting Standards, sollen jene

Unternehmen, die bereits bisher verpflichtet waren, einen

Nichtfinanziellen Bericht zu erstellen, für das Geschäftsjahr 2024

erstmalig zu den drei Berichtssäulen Environment, Social und

Governance (ESG) berichten. Die entsprechenden Vorgaben der

Europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

müssen dafür noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Darüber hinaus werden Nicht-Finanzunternehmen nach dem nunmehrigen

Vorliegen der relevanten delegierten Rechtsakte ab 1. Jänner 2024 zum

ersten Mal umfassend im Rahmen der Nichtfinanziellen

Berichterstattung über alle sechs Umweltziele der

EU-Taxonomie-Verordnung berichten. Auch Finanzunternehmen haben zu

diesem Stichtag erstmalig über die Taxonomiekonformität der ersten

beiden Umweltziele zu berichten. Diese Angaben werden von der FMA im

Rahmen des Rechnungslegungs-Enforcement beaufsichtigt.

Mit Ende 2024 tritt außerdem der European Green Bond Standard in

Kraft. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Regelwerk für die

Begebung von grünen Anleihen. Bei Einhaltung der strengen

Vorschriften des Standards ist zukünftig die Bezeichnung "European

Green Bond" oder "Europäische grüne Anleihe" möglich. Der "European

Green Bond"-Standard gilt als Goldstandard am Markt und verspricht

Anlegern umfangreiche Einsicht bei der Verwendung des investierten

Geldes. Im Gegensatz zum bisherigen System der Selbstkontrolle

erfolgt die Sicherstellung der Verpflichtungen des Standards nun

erstmals durch die FMA und ESMA. Dies stellt einen weiteren

wesentlichen Schritt zur Verhinderung von Greenwashing innerhalb der

EU dar.

MiCAR als neuer EU Regulierungsstandard im Kryptobereich

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) - die

erstmals einen EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen für den

Kryptomarkt definiert - wird 2024 zur Anwendung gelangen. Auf die

national zuständigen Behörden kommen hier eine Reihe neuer Aufgaben

zu. Konkret werden diese zukünftig beispielsweise die Transparenz-

und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit

Kryptowerten überwachen, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht

über Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider, CASP)

und Emittenten von Kryptowerten wahrnehmen und die Einhaltung von

Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften für die Emission, den

Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sicherstellen. Die

Anwendbarkeit der neuen Vorschriften erfolgt zeitlich gestaffelt: Die

Regelungen zu sogenannten vermögenswertreferenzierten Kryptowerten

(Asset Referenced Token, ART) und E-Geld-Token (E-Money Token, EMT)

sind bereits ab dem 30. Juni 2024 anwendbar, jene Regelungen

betreffend die Zulassung und die laufende Aufsicht über CASP kommen

ab dem 30.12.2024 zur Anwendung.

Änderungen im Bereich KFZ Versicherungen

Mit dem bereits am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen

Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 kommt es zu einer

Verbesserung des Schutzes von Verkehrsopfern. Diese erhalten nun

nicht nur bei Ausfall des Haftpflichtversicherers oder Insolvenz des

Haftpflichtversicherers eine Entschädigung, sondern auch bei Unfällen

mit Fahrzeugen, für die keine Versicherungspflicht besteht oder deren

Versicherungsverträge ruhend gestellt wurden. Neu ist außerdem, dass

die Entschädigungspflicht auch Unfälle im Ausland sowie Unfälle auf

privaten Grundstücken umfasst. Auf Initiative der FMA wurde im Rahmen

der Umsetzung der Richtlinie auch das

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 ergänzt, wonach die

Versicherer nunmehr explizit zu einer zügigen Schadenregulierung

verpflichtet werden, da eine rasche Reparaturfreigabe beziehungsweise

eine zügige Erstattung der Ersatzleistung für die Geschädigten

essenziell ist.

Relevante europäische Richtungsentscheidungen und Finalisierungen

im Jahr 2024

Unter dem Titel Basel III Finalisierung, beziehungsweise

Bankenpaket, wird im Verlauf des Jahres 2024 die Veröffentlichung der

überarbeiteten Regelungen im Bankenaufsichtsbereich (CRR III und CRD

VI) erfolgen. Wesentliche Neuerungen werden hier die Bereiche interne

Modelle, Regulierung von Drittstaatenzweigstellen, Fit & Proper und

Proportionalität in der Regulierung betreffen. Die CRR III tritt mit

1.1.2025 in Kraft. Die CRD VI ist innerhalb von 18 Monaten nach

Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in nationales Recht

umzusetzen.

Für 2024 wird darüber hinaus die Finalisierung der Richtlinie zur

Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD) erwartet. Auf

die FMA als nationale Abwicklungsbehörde werden hier neue Kompetenzen

zukommen. Für die tatsächliche Zuständigkeit für die Abwicklung von

(Rück-)Versicherungsunternehmen auf nationaler Ebene ist jedoch davor

eine Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht erforderlich.

Für das Jahr 2024 ist schließlich auch die finale Verabschiedung

des EU-Anti-Geldwäschepakets vorgesehen. Im Dezember 2023 erzielten

der Europäische Rat und das Europäische Parlament bereits eine

vorläufige Einigung hinsichtlich des Kernelements des

Regulierungsvorhabens: Die Schaffung einer neuen europäischen Behörde

zur Geldwäschebekämpfung mit der Bezeichnung AMLA. Die Behörde wird

teilweise direkte und teilweise indirekte Aufsichtsbefugnisse im

Anti-Geldwäschebereich erhalten und mit nationalen Aufsichtsbehörden

eng zusammenarbeiten. Der finale Beschluss des Dossiers hängt derzeit

noch von der Frage nach dem Sitz der Behörde ab.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Mag. Alexander Gruber

+43/(0)676/88249415 oder +43/(0)1/24959-6002

alexander.gruber@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0031 2024-01-04/10:30

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