19.05.2015 23:47:37
|
Badische Neueste Nachrichten: zu: Tarifstreit Kommentar von Rudi Wais
Karlsruhe (ots) - Zur Tarifautonomie, wie sie das Grundgesetz
versteht, gehört allerdings nicht nur das Recht von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, frei von staatlichen Eingriffen miteinander zu
verhandeln. Sie schließt auch das Recht aller Berufstätigen ein, die
eigenen Interessen selbst zu vertreten. Eine Regierung, die kleineren
Gewerkschaften per Gesetz die Geschäftsgrundlage entzieht und die
Tarifpolitik faktisch großen Mehrheitsgewerkschaften ohne jede
Konkurrenz überträgt, bewegt sich deshalb hart an der Grenze zum
Verfassungsbruch.
OTS: Badische Neueste Nachrichten newsroom: http://www.presseportal.de/pm/104277 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_104277.rss2
Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!