13.10.2018 00:23:42
|
Badische Zeitung: Urteil gegen Ärztin: Schikanöses Gesetz / Von Christian Rath
Freiburg (ots) - Die Norm ist auch nicht eindeutig
verfassungswidrig, wie Hänel meint. Schließlich hat 1993 gerade das
Bundesverfassungsgericht gefordert, dass Abtreibungen in der Regel
als illegal eingestuft werden - auch wenn Frauen, die nach einer
Beratung abtreiben, nicht bestraft werden. Dazu passt durchaus,
Ärzten die Information über das eigene Angebot zu verbieten. Es ist
deshalb nicht so recht nachvollziehbar, warum Hänel in Karlsruhe
Hilfe erhofft. Wahrscheinlicher ist eine politische Lösung. Im
Bundestag ist eine klare Mehrheit dagegen, dass Ärztinnen wie
Kristina Hänel bestraft werden. Der Bundestag sollte daher das
schikanöse Gesetz ändern. http://mehr.bz/khs237g
OTS: Badische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59333 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59333.rss2
Pressekontakt: Badische Zeitung Schlussredaktion Badische Zeitung Telefon: 0761/496-0 kontakt.redaktion@badische-zeitung.de http://www.badische-zeitung.de

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!