09.01.2020 15:54:41
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BaFin News: BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrau...
FRANKFURT (BaFin) -
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG darf keine Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren (Genossenschaftsanteile), zum Erwerb anbieten.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (09.01.2020)

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