02.11.2021 15:19:39
|
BaFin News: Geldwäschebeauftragter: BaFin ordnet Widerruf der Bestellung an
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat am 26. August 2021 gegenüber einem Kreditinstitut gemäß § 53b Kreditwesengesetz zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, die Bestellung des Geldwäschebeauftragten zu widerrufen. Der Widerruf hatte bis zum 1. November 2021 zu erfolgen.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (02.11.2021)
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!