Signa-Gründer verurteilt 10.12.2025 18:54:00

Bedingte Haft für René Benko, Ehefrau freigesprochen

Bedingte Haft für René Benko, Ehefrau freigesprochen

In einem Gutteil der Anklage wurde der 48-Jährige hingegen freigesprochen. Seine Frau Nathalie wurde von den Vorwürfen der Beitragstäterschaft hingegen in allen Punkten im Zweifel freigesprochen. Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Das Ehepaar soll in einem Tresor von Verwandten Bargeld, Uhren und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern vorenthalten haben. Für René Benko war es indes die zweite nicht rechtskräftige Verurteilung wegen betrügerischer Krida - erst im Oktober war er in Innsbruck in einem anderen Fall zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Auch hier erfolgte allerdings ein Teilfreispruch.

Benko wurde "ordentlicher Lebenswandel" strafmildernd angerechnet

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul sah die betrügerische Krida indes nur bei zwei von elf anklagegegenständlichen Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfen gegeben und damit einen Schaden von rund 100.000 Euro verwirklicht. Dadurch sank die maximale Strafhöhe von zehn auf fünf Jahre. In den Fällen, in denen ein Schuldspruch gefällt worden war, sei die "Indizienbeweiskette geschlossen" gewesen. Belastend sei, dass Benko die Uhren, die er eigenen Angaben zufolge seinen Söhnen geschenkt haben will, weiterhin im Ausland, auf Booten und Yachten getragen habe. Auch direkt am Tag nach Weihnachten sei er mit einer geschenkten Uhr abgelichtet worden. Grundsätzlich hielt die Richterin jedoch fest, dass - anders als von der WKStA ins Treffen geführt - es schon denkbar sei, dass eine "vermögende" Person seinen Kindern im Alter von sechs und elf Jahren derart teure Geschenke mache. Benko wurde sein "ordentlicher Lebenswandel" strafmildernd angerechnet. Weder die WKStA noch Benkos Verteidiger Norbert Wess gaben eine Erklärung ab, damit war das Urteil nicht rechtskräftig.

Bei den übrigen Uhren konnte indes nicht "mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, wer der wahre Besitzer" war, führte die Richterin aus. Sie könnten auch Nathalie Benko gehört haben. Selbiges treffe auch auf die 120.000 Euro in Bar zu, die im Tresor gebunkert waren. Bei Benkos Ehefrau sah der Schöffensenat lediglich "Verdachtsmomente", wie etwa den Zeitpunkt gewisser Gespräche. Für einen Schuldspruch sei jedoch erforderlich, dass man nachvollziehen könne, wann und von wem die Vermögenswerte in den Tresor gelegt wurden. Dafür seien die Beweisergebnisse jedoch "zu dünn", hielt sie fest. Hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe sprach die Richterin davon, dass Benko schließlich nicht gleichzustellen sei mit einer vermögenslosen Person. Er werde ja von seiner Familie unterstützt.

WKStA fand Argumente der Angeklagten "unglaubwürdig"

Konkret soll Nathalie Benko laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nur fünf Tage nach dem Insolvenzantrag von René Benko als Einzelunternehmer den Tresor im Haus ihrer Tante und ihrem Onkel im Tiroler Oberland aufstellen haben lassen. Dort verbargen sich Uhren, die Benko seinen Söhnen im Alter von sechs und elf Jahren zu Weihnachten geschenkt haben soll sowie weiterer Schmuck und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro. Für die WKStA waren die Erklärungen des Ehepaars, wonach Nathalie Benko diese Vermögenswerte sowie weitere hochpreisige Ringe im Zuge eines Umzuges in Sicherheit bringen wollte, "unglaubwürdig".

Die beiden Eheleute hatten sich indes vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul "nicht schuldig" bekannt. Weitere Aussagen machten sie vor Gericht nicht, sondern verwiesen auf schriftliche Stellungnahmen.

APA

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Bildquelle: Sebastian Widmann/Getty Images,Gisela Schober/Getty Images
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