03.07.2013 16:14:31
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BGH gibt Jugendlichen mehr Zeit zur Arbeitssuche
Bisher hatten die Gerichte ein Jahr als Orientierungszeitraum zwischen Schule und Berufsausbildung akzeptiert. Danach waren die Eltern oft nicht mehr verpflichtet, die Ausbildung zu finanzieren. Doch auch bei einer Auszeit von drei Jahren ist dem BGH zufolge für die Zahlungspflicht der Eltern maßgeblich, dass die Jugendlichen die Zeit nutzen, um einen Ausbildungsplatz zu finden.
Die Richter gaben damit einer heute 24-jährigen Recht, die ihren in den Niederlanden lebenden Vater verklagt hatte. Sie hatte sich nach ihrer mittleren Reife mit mäßigem Notendurchschnitt drei Jahre lang mit Gelegenheitsjobs und Praktika durchgeschlagen. Als sie schließlich 2010 eine Ausbildung zur Verkäuferin begann, wollte der Vater nicht zahlen. Sie habe sich zu viel Zeit zwischen Schule und Ausbildung gelassen, lautete sein Argument. Die Vorinstanzen hatten den Mann zu einem monatlichen Unterhalt von 218 Euro verpflichtet.
Aber auch nach drei Jahren könne das Kind noch seine Verpflichtung erfüllt haben, sich "planvoll" und "zielstrebig" um eine Ausbildung zu bemühen, urteilte der BGH jetzt. Gerade schwächere Schüler seien darauf angewiesen, mögliche Arbeitgeber durch Motivation und Interesse von sich zu überzeugen. Dies könne auch durch vorgeschaltete Orientierungspraktika oder Gelegenheitsjobs geschehen./din/DP/stb
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