02.06.2015 22:52:46
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Börsen-Zeitung: Bitte keine Bevormundung, Kommentar zur Atomstiftung von Annette Becker
Doch die Situation, aus der heraus die RAG-Stiftung geboren wurde, ist keineswegs vergleichbar mit der der Kernkraftwerksbetreiber. Da wäre zunächst die private Eigentümerschaft der Versorger, in deren Bilanzen die Rückstellungen stehen. Sicher, auch die einstige RAG befand sich im Besitz der drei Hauptaktionäre Eon, RWE und ThyssenKrupp. Doch Durchgriff auf das Vermögen des "weißen Bereichs" hatten diese aufgrund des Haftungsverbunds für die Steinkohle nicht.
Auch die Notwendigkeit für den Staat, sich aktiv in die AKW-Problematik einzubringen, ist nicht erkennbar. Zwar wird es der "lender of last resort", also der Steuerzahler, am Ende ausbaden müssen, wenn die gebildeten Atomrückstellungen nicht ausreichen. Politische Betriebsamkeit lösen jedoch nur Gewinnerthemen aus. Im Fall der Kohlestiftung stand die Politik unter Zugzwang.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass den gebildeten Atomrückstellungen keine konkreten Vermögenswerte zugeordnet sind. Bei der RAG dagegen war das Vermögen, das zur Abdeckung der Ewigkeitslasten zur Verfügung stand, mit dem Industriebereich (Evonik, Steag, Immobilien) klar definiert. Obendrein stand dieses Vermögen mit historischen Buchwerten in der RAG-Bilanz, während die Höhe der stillen Reserven in den Büchern der nach IFRS bilanzierenden AKW-Betreiber eher überschaubar sein dürfte.
Ganz abgesehen davon, waren die Ewigkeitslasten aus dem Steinkohlebergbau einigermaßen verlässlich abzuschätzen. Für die Kosten beim Rückbau von AKWs und die Endlagerung gibt es dagegen kaum Erfahrungswerte - auch wenn Wirtschaftsprüfer die Rückstellungshöhe alljährlich auf ihre Angemessenheit überprüfen.
Mit der Schere im Kopf werden zwar keine Probleme gelöst. Es wäre aber wünschenswert, den Betroffenen den Freiraum zum Lösen ihrer Probleme zu geben - ohne staatliche Bevormundung.
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