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26.03.2026 17:44:00
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Börsengänge werden künftig deutlich erleichtert
Der Gang an die Börse wird für Unternehmen künftig deutlich einfacher. So werden die Anforderungen bei Streubesitz, Prospekt- und Meldepflicht herabgesetzt. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag mehrheitlich für die Umsetzung des europäischen "Listing Act" in nationales Recht ausgesprochen, geht aus der Parlamentskorrespondenz vom Donnerstag hervor.
Wesentlicher Bestandteil des "Listing Act" ist die Senkung des Mindeststreubesitzes von derzeit 25 Prozent auf 10 Prozent. Der Schwellenwert für die Prospektpflicht wird hingegen auf 12 Mio. Euro angehoben. Um den Anlegerschutz zu stärken, wird für Veranlagungsprospekte jedoch eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeführt. Eigengeschäfte der Führungskräfte müssen laut der EU-Verordnung künftig erst ab 20.000 Euro pro Jahr gemeldet werden - bisher galt die Meldepflicht ab 5.000 Euro.
fel/bel
WEB http://www.fma.gv.at
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