18.09.2017 15:01:41
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Brüssel mahnt Ryanair zur Einhaltung von Passagier-Rechten
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach der Streichung Tausender Flüge bei Ryanair hat die EU-Kommission die Fluglinie gemahnt, die europäischen Verbraucherrechte der Passagiere zu achten. Diese hätten bei der Absage eines Flugs eine Reihe von Ansprüchen, sagte ein Kommissionssprecher am Montag.
So müssen nach den einschlägigen EU-Regeln von 2004 Fluglinien eigentlich mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Streichung informieren. Ist die Frist kürzer, müssen sie den Kunden eine neue Verbindung anbieten. Je weniger Zeit bis zum gebuchten Abflug bleibt, desto weniger Spielraum hat die Airline dabei: Werden Kunden weniger als sieben Tage vorher unterrichtet, darf der Ersatzflug nicht mehr als eine Stunde früher abgehen und nicht mehr als zwei Stunden später ankommen als die ursprünglich gebuchte Verbindung.
Schafft die Fluglinie das nicht, muss sie den Kunden entschädigen, wie die Kommission klarstellte. Man erwarte, dass sich Ryanair daran halte, sagte der Sprecher. Für die Durchsetzung der Rechte zuständig seien aber nationale Behörden, in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.
Ryanair hatte vergangene Woche angekündigt, täglich bis zu 50 ihrer mehr als 2500 Flüge zu streichen. Bis Ende Oktober wären das insgesamt rund 2000. Offizielle Begründung des Unternehmens: Man wolle die eigene Pünktlichkeit verbessern. Zuletzt hätten unter anderem urlaubsbedingte Verschiebungen bei den Crews zu vielen Verspätungen geführt./vsr/DP/men
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